Krankenversicherung als ArbeitnehmerIn |
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Gehen Studierende einer Beschäftigung nach, die eine übergeordnete Stellung gegenüber dem Studium einnimmt, so werden sie wie normale ArbeitnehmerInnen voll sozialversichert. Für die Krankenversicherung bedeutet dies, dass andere Versicherungsformen (private oder freiwillige gesetzliche Versicherung, Familien- oder Studentische Pflichtversicherung) verdrängt werden. Stattdessen werden 8,2 % vom Bruttolohn als Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse abgeführt. Hinzu kommen noch die anderen Sozialversicherungszweige: Beitragssätze zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für 2011 Tags: |
Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters
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BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
