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Studentische Pflichtversicherung

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Allgemeine Info

Studierende sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Pflichtversicherung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung: Nach dem 14. Fachsemester oder bei Überschreiten einer Altersgrenze von 30 Jahren erlischt der Versicherungsschutz. Eine Verlängerung ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich (siehe Navigation oben!). Danach muss mensch sich "freiwillig versichern", was teurer ist.

Kosten (ohne Zusatzbeiträge)

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Summe

ab 1.1.2011 55,55 € 9,98 € (11,26 €) 65,54 € (66,81 €)
ab 1.4.2011

64,77 €

11,64 € (13,13 €) 76,42 € (77,91 €)

(Werte in Klammern jeweils für Kinderlose ab 23 Jahren, bei einzelnen Kassen wird noch ein Zusatzbeitrag von 8 € aufgeschlagen)

 

Verdrängung durch andere Versicherungsformen

In der Seitennavigation finden sich unter Familienversicherungen erzwungene oder auch freiwillige Alternativen zur studentischen Pflichtversicherung. Gemeint sind die gesetzliche Familienversicherung, die Versicherung über Waisenrentenstatus und die beamtenrechtliche Beihilfe.

Keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit!

Wer neben dem Studium einer selbständigen Tätigkeit nachgeht (Beschäftigung auf Honorarbasis), sollte darauf achten, dass dies nur nebenberuflich geschieht. Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit ist die günstige studentische Pflichtversicherung ausgeschlossen.
Weiterführende Information

 

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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
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