Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Studiengebühren

Drucken

Verwaltungskostenbeitrag, Langzeitstudiengebühr, Studienbeitrag,...

Studienbeiträge für alle ab Sommersemester 2007

Im Dezember 2005 wurde die Einführung allgemeiner Studienbeiträge in Niedersachsen parlamentarisch beschlossen. Die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) trat zum 1.1.2006 in Kraft. Die Studienbeiträge wurden erstmals im Wintersemester 2006/07 von Erstimmatrikulierten verlangt. Mit einer "Schonfrist" von einem Semester wurden dann ab SoSe 2007 auch die bereits länger Immatrikulierten zur Kasse gebeten.

Zahlungsphasen und Beitragsbestandteile

In der folgenden Darstellung werden GasthörerInnen, Promotionsstudierende und Studierende ab 60 Jahren ausgeblendet. Außerdem wird eng am Gesetzestext gearbeitet, was nicht jedem/r gefällt. Alternativ finden sich auf dem Portal "Studium" der Universität andere Darstellungen.

Man kann zwei Zahlungsphasen unterscheiden:

  1. Studienbeitragsphase:
    Semesterbeitrag (1) + Studienbeitrag (2) = bis zu 269,50 € + 500 € pro Semester
  2. Nach Ende der Studienbeitragsphase:
    Semesterbeitrag (1) + Langzeitstudiengebühr (3) = bis zu 269,50 € + mindestens 600 € pro Semester

Die Bestandteile (1) - (3) haben jeweils ihre eigenen Ausnahme-, Beurlaubungs- bzw. Verlängerungsregelungen:

<< Start < Zurück 1 2 3 4 Weiter > Ende >>
(Seite 1 von 4)
 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131
0441/798-2706
0441/798-2071
sozialberatung@sw-ol.de