Studiengebühren |
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Verwaltungskostenbeitrag, Langzeitstudiengebühr, Studienbeitrag,...Studienbeiträge für alle ab Sommersemester 2007 Im Dezember 2005 wurde die Einführung allgemeiner Studienbeiträge in Niedersachsen parlamentarisch beschlossen. Die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) trat zum 1.1.2006 in Kraft. Die Studienbeiträge wurden erstmals im Wintersemester 2006/07 von Erstimmatrikulierten verlangt. Mit einer "Schonfrist" von einem Semester wurden dann ab SoSe 2007 auch die bereits länger Immatrikulierten zur Kasse gebeten. Zahlungsphasen und BeitragsbestandteileIn der folgenden Darstellung werden GasthörerInnen, Promotionsstudierende und Studierende ab 60 Jahren ausgeblendet. Außerdem wird eng am Gesetzestext gearbeitet, was nicht jedem/r gefällt. Alternativ finden sich auf dem Portal "Studium" der Universität andere Darstellungen. Man kann zwei Zahlungsphasen unterscheiden:
Die Bestandteile (1) - (3) haben jeweils ihre eigenen Ausnahme-, Beurlaubungs- bzw. Verlängerungsregelungen: |
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