Studienabschlusshilfe (BAföG) |
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BAföG als Kredit
Nähert sich die Förderungshöchstdauer dem Ende und ist abzusehen, dass Sie den Abschluss nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, sollten Sie zunächst abklären, ob Sie Verzögerungsgründe geltend machen können, die gesetzlich anerkannt sind und es Ihnen ermöglichen, normales BAföG oder sogar einen Vollzuschuss (bei Verzögerung wegen Schwangerschaft, Kindeserziehung, Behinderung) über die Förderungshöchstdauer hinaus zu bekommen (hier am Beispiel Schwangerschaft und Kindererziehung). Greifen solche Gründe nicht oder wurden Sie bereits länger gefördert und brauchen trotzdem noch mehr Zeit für den Studienabschluss, so ist die letzte Möglichkeit an BAföG zu gelangen, die so genannte Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG. Sinn und Zweck dieser besonderen Förderung ist es, den Lebensunterhalt während der Abschlussphase sicherzustellen. Die Studienabschlusshilfe wird längstens für 12 Monate gezahlt und unterscheidet sich von dem sonstigen BAföG dadurch, dass es sich um ein verzinsliches Volldarlehen handelt. Der Staat hilft insofern beim Studienabschluss, als er Ihnen die Möglichkeit gibt, zu günstigeren Konditionen als sie Ihnen sonst zur Verfügung ständen, ein Bankdarlehen bei der KfW-Förderbank aufzunehmen. Die maximale Höhe wird durch das BAföG-Amt berechnet. Natürlich steht es Ihnen frei, den Darlehensbetrag über den BAföG-Antrag selbst in der Höhe zu begrenzen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt bereits 18 Monate nach der letzten Auszahlung und geht der Rückzahlung des Staatsdarlehens (Hälfte der BAföG-Förderung) vor. Bei BAföG-Leistungen auf Vollkreditbasis kann seit dem 1.1.2009 parallel zum BAföG Wohngeld beantragt werden (hier am Beispiel erläutert).Verwandte Themen
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