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Studienbeitragsdarlehen

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Dass überhaupt Darlehen gewährt werden, liegt daran, dass Studiengebühren "sozialverträglich" sein sollen. Die Gebührenbefürworter sehen dies durch die Gewährung von Darlehen schon erfüllt, obwohl die betroffenen Studierenden (die die Darlehen tatsächlich in Anspruch nehmen müssen) dadurch nicht nur Schulden aufhäufen, sondern auch noch mit Zinsen belastet werden. Zinsfrei kann das Darlehen in Anspruch genommen werden, wenn zwei Geschwister oder mehr vorhanden sind, egal was diese machen oder wie alt sie sind.

Bevor ein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollte man sich grundsätzlich immer erkundigen, ob vielleicht eine Befreiung von den Gebühren an sich möglich ist. Dies ist z.B. möglich, wenn man als Student/Studentin selbst schon Kinder hat und diese betreut. Auch die Pflege von nahen Angehörigen wäre ein Befreiungsgrund. Weiteres zur Funktionsweise der Gebühren allgemein, zur Befreiung oder zu Härtefallanträgen sollten Sie vorher in Erfahrung bringen.

Sollte eine Befreiung nicht möglich und günstigere Geldquellen nicht verfügbar sein, so hat der Kredit bei der NBank zumindest den Vorteil, unabhängig von Ihrem Einkommen, Vermögen oder der Studienrichtung zu sein.

Was wird gefördert?

Das Niedersächsische Studienbeitragsdarlehen dient auschließlich der Finanzierung der Studienbeiträge eines Erststudiums an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung (nicht der Langzeitgebühr!) und wird direkt an die Hochschule gezahlt.

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