Kosten, Rechtsberatungsgutscheine |
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Nicht alle Fragen sind bei einer Beratungsstelle beantwortbar. Insbesondere bei einem Gang vor Gericht oder ähnlich resoluter Vorgehensweise, wird oftmals die Unterstützung durch eine/n Rechtsanwältin oder -anwalt nötig sein. Die wenigsten Studierenden sind rechtschutzversichert bzw. im Mieterbund oder den Gewerkschaften organisiert, um dort spezielle rechtliche Betreuung einfordern zu können. Rechtschutzversicherungen übernehmen meist ohnehin keine Kosten für das Widerspruchsverfahren und schließen zudem oftmals die Versicherung von Verwaltungsrechtssachen aus. Was nun? Beratungsscheine vom Amtsgericht (Rechtsberatungshilfe)In solchen Fällen muss aber guter Rat nicht teuer sein. Sie können beim Amtsgericht (in Oldenburg: Elisabethstr. 8, Tel: 0441/220-0, durchstellen lassen) einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts / einer Anwältin ihrer Wahl übernommen. Dabei entsteht nur ein Eigenkostenanteil von 10 €. Der Beratungsgutschein des Amtsgerichts wird einkommensabhängig gewährt (siehe unten!) und deckt in der Regel erst einmal die Kosten des Beratungsgesprächs. Sollte darüber hinaus ein Widerspruch verfasst werden müssen, so kann auch dieser abgedeckt werden (weitere Infos siehe unten bei pkh-fix.de). Streit um Arbeitslosengeld II ein Sonderfall?
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395 € Grundbetrag für AntragstellerIn |
Dies ist nur ein grobes Schema zur Selbsteinschätzung der Erfolgsaussichten.
Einen passenden Rechner gibt es unter: www.pkh-fix.de
Dort findet sich unter Downloads auch ein Antragsformular für Rechtsberatungshilfe samt Erläuterungen als PDF.
