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Wieviel Arbeitslosengeld II wird gezahlt? |
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Die ausgezahlte Leistung ergibt sich, nachdem vom errechneten Bedarf das bereinigte Einkommen abgezogen wird. Der Bedarf wiederum setzt sich zusammen aus
- Regelbedarf (pauschale Beträge für jede zur Bedarfsgemeinschaft zählende Person zur Bewältigung von Ausgaben für Lebensmittel, Ersatzbeschaffungen, Transport usw.),
- Kosten der Unterkunft (je nach Kommune gedeckelte Kosten für Miete, Heizung und Warmwasserbereitung),
- eventuelle Mehrdarfe für bestimmte Personengruppen (z.B. für Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit) und
- eventuelle einmalige Leistungen bei bestimmte Anlässen (nicht monatlich, z.B. Erstausstattung bei Geburt eines Kindes, Klassenfahrten von Kindern).
Zusätzlich wurde mit dem "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ein neuer § 28 in das SGB II eingeführt, der die neuen "Bedarfe für Bildung und Teilhabe" regelt und vor allem auf Schulbildung zielt.
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Einkommensanrechnung bei Studierendenhaushalten |
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Studierende erhalten nur in Ausnahmen Leistungen, allerdings können sie mit Angehörigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Dies kann dazu führen, dass auch ihr Einkommen bei den Arbeitslosengeld II beziehenden Haushaltsangehörigen angerechnet wird. Auch bei Alleinerziehenden ist die Einkommensanrechnung von Interesse, insbesondere auf den Mehrbedarf für Alleinerziehung. Entsprechendes gilt für den Mehrbedarf wegen fortgeschrittener Schwangerschaft.
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Höhe der Regelbedarfe |
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Regelbedarfe (RB) ab 1.1.2011
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364,00 €
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RB Alleinstehender, Alleinerziehender
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328,00 €
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RB volljähriger Partner in BG
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291,00 €
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RB 18 bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
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287,00 €
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RB für Kinder 15 bis 17 Jahre
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251,00 €
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RB für Kinder 6 bis 14 Jahre |
| 215,00 € |
RB für Kinder 0 bis 5 Jahre |
Weiterführende Infos zu Regel- und Mehrbedarfen finden sich bei tacheles-online.de!
Regelbedarfe (RB) ab 1.1.2012
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374,00 €
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RB Alleinstehender, Alleinerziehender
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337,00 €
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RB volljähriger Partner in BG
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299,00 €
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RB 18 bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
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287,00 €
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RB für Kinder 15 bis 17 Jahre
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251,00 €
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RB für Kinder 6 bis 14 Jahre |
| 219,00 € |
RB für Kinder 0 bis 5 Jahre |
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