Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Wieviel Arbeitslosengeld II wird gezahlt?

Drucken

Die ausgezahlte Leistung ergibt sich, nachdem vom errechneten Bedarf das bereinigte Einkommen abgezogen wird. Der Bedarf wiederum setzt sich zusammen aus

  • Regelbedarf (pauschale Beträge für jede zur Bedarfsgemeinschaft zählende Person zur Bewältigung von Ausgaben für Lebensmittel, Ersatzbeschaffungen, Transport usw.),
  • Kosten der Unterkunft (je nach Kommune gedeckelte Kosten für Miete, Heizung und Warmwasserbereitung),
  • eventuelle Mehrdarfe für bestimmte Personengruppen (z.B. für Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit) und
  • eventuelle einmalige Leistungen bei bestimmte Anlässen (nicht monatlich, z.B. Erstausstattung bei Geburt eines Kindes, Klassenfahrten von Kindern).
Zusätzlich wurde mit dem "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ein neuer § 28 in das SGB II eingeführt, der die neuen "Bedarfe für Bildung und Teilhabe" regelt und vor allem auf Schulbildung zielt.

Die Bereinigungsverfahren zu Einkommen und Vermögen würden an dieser Stelle eindeutig den Rahmen sprengen (Einkommensbereinigung speziell bei Studierenden). Es gibt aber Bedarfsermittlungen, die recht einfach zu errechnen sind. Bei beurlaubten Studierenden im Single-Haushalt ist es deshalb verantwortbar, einen Online-Rechner zu empfehlen, um hinreichend genaue Lösungen zu erzielen. Trotzdem sollte klar sein, dass Online-Rechner nicht in der Lage sind, jede kommunale Vorschrift zu Grenzen der Mietkosten zu kennen oder exotische Sonderfälle zu erfassen. Gerade bei Studierenden mit Kind haben wir es mit Sonderfälen zu tun. Weil studierende Eltern im Falle von Alleinerziehung nur eine Teilleistung erhalten, ihre Kinder hingegen einen vollen Leistungsanspruch haben, ergibt sich ein Hybridhaushalt, der typische Online-Rechner überfordert. Trotzdem kann am Aufbau der Leistungsermittlung eines Nichtstudierenden natürlich die Funktionsweise nachvollzogen und auch der Bedarf des Kindes recht genau bestimmt werden.

In der Sozialberatung können entsprechende Prognosen überprüft werden.

 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit am
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131
0441/798-2706
0441/798-2071
sozialberatung@sw-ol.de