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Trotz Studentenstatus Arbeitslosengeld II

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 Trotz Studentenstatus Arbeitslosengeld II

Gegenstand dieses Abschnitts sind eine Reihe von Ausnahmebestimmungen, die sich oftmals schon in der Rechtssprechung entwickelt haben und schließlich im § 27 SGB II zusammengefasst wurden. Sie ermöglichen den (Teil-)Bezug von Arbeitslosengeld II trotz voller Immatrikulation. Gemeint sind:

  1. Mehrbedarfe und einmalige Leistungen, die nicht dem Grundbedarf eines typischen Studierenden entspringen ("nicht-ausbildungsgeprägte Bedarfe"),
  2. Ergänzung der Unterkunftskosten bei Studierenden, die BAföG-rechtlich als bei den Eltern wohnend eingeordnet werden,
  3. Härtefallgewährung für atypische Lebenssituationen (nur darlehensweise).
  4. Darlehensweise Überbrückung zum Ausbildungsbeginn
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