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Kindergeld für studentische Eltern |
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Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und beträgt ab dem 1.1.2010 monatlich
- 184 € für's 1. und 2. Kind
- 190 € für's 3. Kind
- 215 € für das 4. und jedes weitere Kind.
Eltern, die getrennt leben, können gemeinsam bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht einigen, bezieht es die/derjenige, die/der das Sorgerecht hat. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für adoptierte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder.
Kindergeld studentischer Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei vielen anderen Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAföG.
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