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Kindergeld
Kindergeld für Eltern volljähriger Kinder Drucken

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld ohne Anrechnung von Einkünften und Bezügen des Kindes gewährt. Danach wird Kindergeld nur noch unter drei Bedingungen gezahlt:

Die Einkünfte und Bezüge des Kindes überschreiten pro Kalenderjahr nicht 8004 €
(bis 2009: 7680 €).
Achtung: Für 2012 wurde die Anrechnung von Einkommen abgeschafft! Bei einer Zweitausbildung kann allerdings noch die zeitliche Beeinträchtigung von Erwerbsarbeit eine Rolle spielen. Weitere Infos!

Das Kind befindet sich in Ausbildung oder sucht einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz.
(siehe Navigation oben!)

Und das Kind ist noch nicht 25 Jahre alt (Wehr-/Zivildienst wirkt verlängernd).
Bei Behinderung kann die Altersgrenze entfallen.


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Kindergeld für studentische Eltern Drucken

Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und beträgt ab dem 1.1.2010 monatlich

  • 184 € für's 1. und 2. Kind
  • 190 € für's 3. Kind
  • 215 € für das 4. und jedes weitere Kind.

Eltern, die getrennt leben, können gemeinsam bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht einigen, bezieht es die/derjenige, die/der das Sorgerecht hat. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für adoptierte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder.

Kindergeld studentischer Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei vielen anderen Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAföG.

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Behinderte Kinder Drucken

Kindergeld für behinderte Kinder über 25 Jahre

Ausnahmsweise wird Kindergeld auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt. Nicht unbedingt maßgebend ist also der festgestellte Grad der Behinderung. Befindet sich das Kind in einem Studium, ist es in jedem Fall als unfähig zur Ausübung einer Erwerbtätigkeit anzusehen.

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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit am
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
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