Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
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Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hat zur Voraussetzung, dass
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bei Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis (gleich welcher Art) besteht (bzw. nur unter Beachtung der besonderen Kündigungsschutzregeln des Mutterschutzgesetzes aufgelöst wurde). und
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eine eigenständige Mitgliedschaft (nicht Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse bei Antragstellung (und im Mutterschutz) gegeben ist.
In dieser Fallkonstellationen wird Mutterschaftsgeld im Zeitraum des Mutterschutzes in Höhe des durchschnittliches Nettoverdienstes gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt dabei bis zu 13 € pro Tag. Falls mehr verdient wurde, wird der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt (solange das Arbeitsverhältnis besteht). |