Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Sozialgeld

Drucken
Konkurrierende und parallele Ansprüche

Das gesamte staatliche System der Studienfinanzierung ist nicht für studentische Eltern entworfen worden. BAföG stellt nur ein Ersatzsystem für ausfallende Unterhaltszahlungen der Eltern der Studierenden dar und Auszahlungen sind nur für die Auszubildenden selbst bestimmt. Deren Kinder haben im BAföG keine eigenen Bedarfsansprüche, sondern sind nur als Erweiterung von Einkommensfreibeträgen, Aufstockung des Bedarfs zur Kinderbetreuung oder als Grund für Förderung über die Höchstdauer anerkannt. Aber wie werden dann die Kinder versorgt?

Als Gegenstück zum BAföG fungiert hier das Sozialgeld, welches als Leistung des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II, "HARTZ IV") ein Existenzminimum des Kindes garantieren soll. Sozialgeld wird folglich parallel zum BAföG beantragt, wobei andere Leistungen, die für das Kind bestimmt sind, dort angerechnet werden: Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Sollten die studierenden Eltern gemessen an ihrem eigenen Existenzminimum noch genügend Überschusseinkommen erzielen, so geht auch dieser Überschuss nach einer komplizierteren Berechnung in die Ermittlung des Sozialgelds ein.

Dass die Eltern Studierende sind, die während einer vollen Immatrikulation in der Regel keinen eigenen Anspruch auf SGB II - Leistungen - sprich Arbeitslosengeld II - haben, wirkt sich auf den Anspruch der Kinder nicht aus. Die Kinder sind keine Studierenden, soviel hatte das Sozialgericht Oldenburg bereits im ersten Monat der Existenz des SGB II festgestellen müssen (genaueres zur Rechtsgrundlage).

Ein Sonderfall im Verhältnis zum Sozialgeld bildet Wohngeld, weil es in Konkurrenz zu Leistungen des SGB II steht. Es steht folglich eine Entscheidung an: Lieber auf Sozialgeld verzichten, wenn Wohngeld für den Haushalt mehr bringt? Dies zu überblicken, erfordert leider recht komplizierte Einzelfallberechungen (Beispiele: Alleinerziehende mit einem Kind, Paar mit zwei Kindern).

 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit am
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131
0441/798-2706
0441/798-2071
sozialberatung@sw-ol.de