|
Alleinerziehende können beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind beantragen (Antragsformulare gibt es bei den Gemeinden und Jugendämtern). Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt in Fällen geleistet, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil ihren / seinen Verpflichtungen nicht oder nur in geringem Umfang nachkommt. Das Jugendamt übernimmt in diesen Fällen die Unterhaltszahlungen bis zur Höhe des Mindestunterhalts (abzüglich Kindergeld)
für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren. Unterbrechungen sind möglich, allerdings wird Unterhaltsvorschuss nur gezahlt, bis das Kind zwölf wird. 2011 keine Änderung der WerteObwohl es eine neue Düsseldorfer Tabelle für 2011 gibt, sind die eigentlichen Mindestunterhaltswerte unverändert. |
|||||||||||||
|
|||||||||||||
|
|
|||||||||||||
