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Antragsbedingungen

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Mindestvoraussetzungen:
  • Die/Der Alleinerziehende lebt mit ihrem/seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt und erhält keinen oder nur geringen Unterhalt vom anderen Elternteil.
  • Das Kind ist nicht älter als 12 Jahre.
Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt, wenn
  • die/der Alleinerziehende sich weigert, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu geben
  • die/der Alleinerziehende sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenhalts des anderen Elternteils mitzuwirken
  • beide Eltern (ob verheiratet oder nicht) zusammenleben
  • in der häuslichen Gemeinschaft von Kind und alleinerziehendem Elternteil auch eine/ein neue/r Ehegattin/Ehegatte lebt (eheähnliche Gemeinschaft schadet nicht)
  • der andere Elternteil ihre/seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlungen erfüllt hat, und zwar mindestens in der Höhe des Regelunterhalt