Waisenrente |
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Allgemeine InfoÄhnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
AltersgrenzeDie Altersgrenze wird um Zeiten des Wehr-/Zivildienstes oder gleichgestellter Zeiten verlängert (nicht um Zeiten des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, § 48 (5) SGB VI). EinkommensanrechnungEine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente erfolgt in der Regel ab:
Was diesen Betrag überschreitet, wird zu 40% auf die Waisenrente angerechnet. Weitere Informationen:Portal der Deutschen Rentenversicherung
Das Portal der Deutschen Rentenversicherung hat ein eigenes Informationsangebot zum Thema Waisenrente veröffentlicht. Tags: Verwandte Themen |
