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Waisenrente

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Allgemeine Info

Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Ein Ausbildungsstatus liegt vor.
  2. Eigenes Einkommen des/r Hinterbliebenen führt nicht zum Wegfall der Rente (siehe unten!).
  3. Das Alter des/r Hinterbliebenen liegt unter 27 Jahren.
Altersgrenze

Die Altersgrenze wird um Zeiten des Wehr-/Zivildienstes oder gleichgestellter Zeiten verlängert (nicht um Zeiten des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, § 48 (5) SGB VI).

Einkommensanrechnung

Eine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente erfolgt in der Regel ab:

  • 467,46 € / 410,78 € (BRD-West bzw. Ost, seit 1.7.08)
  • 478,72€ / 424,69€ (BRD-West bzw. Ost, seit 1.7.09)
    (jährliche Neufestsetzung zum 30.6., bei eigenen Kindern höherer Grundfreibetrag).

Was diesen Betrag überschreitet, wird zu 40% auf die Waisenrente angerechnet.

Weitere Informationen:

Portal der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Das Portal der Deutschen Rentenversicherung hat ein eigenes Informationsangebot zum Thema Waisenrente veröffentlicht.