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Wohngeld - Antragstellung

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Es hat sich herausgestellt, dass Antragsbearbeitungen unnötig verlängert werden, weil insbesondere bei Erstanträgen viele nicht wissen, was auf sie zukommt: Neben den Antragsformularen müssen noch diverse Belege mitgeliefert werden und irgendetwas fehlt immer und muss später nachgereicht werden.

Wichtig: Lesen Sie die Hinweise auf den folgenden Seiten vollständig und gründlich. Es wird dort punktuell immer wieder auf die Formulare zum Wohngeld hingewiesen, die Sie sich am besten vorher herunterladen und ausdrucken. Sie benötigen mindestens den Hauptantrag, die Erläuterungen zum Hauptantrag und die kommunal unterschiedliche Vermieterbescheinigung (Anm. 1).
Füllen Sie diese vollständig aus: Wenn Fragen ausgelassen werden, löst dies nur zeitraubende Rückfragen seitens der Behörde aus. Eindeutige Antworten, nichtzutreffendes Streichen!
Es empfielt sich, der Wonhgeldstelle begleitend zu den Formularen ein eigenes Anschreiben zukommen zu lassen, in dem Sie ihre Situation kurz beschreiben (in welchem Stadium des Studiums befindlich, warum glauben Sie trotz Studentenstatus wohngeldberechtigt zu sein, eventuell gegenüber der Vergangenheit abweichende Einkommensentwicklungen, ...).

Zuständigkeiten und Fristen

Ein am Ende des Monats bei der zuständigen Kommunalbehörde am Wohnort (Adressen für Odenburg, Emden und Wilhelmshaven) gestellter Antrag führt noch zur Zahlung von Wohngeld für den ganzen Monat. Wiederholungsanträge müssen selbständig gestellt werden und sollten mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig vorliegen.

Antragsvordrucke

Die Vordrucke werden von den zuständigen Behörden ausgehändigt oder liegen dort aus. Bei Kommunen, die gut im Internet aufgestellt sind, findet man diese auch im Netz:

Wohngeldseite der Stadt Oldenburg mit Antragsvordrucken

Formulare der Stadt Wilhelmshaven

Was muss die Wohngeldstelle wissen?

Zur Ermittlung eines Wohngeldanspruchs braucht man im wesentlichen

  1. die Größe des Wohngeldhaushalt,
  2. die Anzahl der tatsächlich Wohngeld erhaltenden Personen dieses Haushalts,
  3. die Mietkosten bzw. -anteile der Wohngeld erhaltenden Personen sowie
  4. deren Einkommen und Informationen zu dessen Bereinigung.

Zu diesen vier Komplexen werden im eigentlichen Hauptantrag diverse Fragen gestellt, wobei die Antworten hierauf mit Beweismitteln zu belegen sind. Arbeiten Sie die oben verlinkten Seiten am besten nacheinander ab. Beachten Sie dabei bitte, dass dort nicht jede einzelne Frage kommentiert wird, sondern nur besonders interessante Aspekte herausgegriffen werden.

Wichtig: Ihre Belege gehen nur als Kopie zur Behörde, nicht als Original. Es handelt sich um Anlagen, die Sie sauber durchnummerieren sollten und im Hauptantrag mit jeweiliger Kennziffer in Feld 30 eintragen und im oben erwähnten Anschreiben komplett auflisten sollten.

Was will die Wohngeldstelle zusätzlich wissen?

Die Wohngeldstelle Oldenburg möchte nach eigener Aussage nur im Einzelfall bei unklaren Einkommensverhältnissen die Girokontoauszüge vor dem Zeitpunkt der Antragstellung sehen. Was es damit auf sich hat ...


Anmerkung 1: Auch für EigenheimbesitzerInnen gibt es im Rahmen des Wohngeldrechts die Möglichkeit, den sogenannten Lastenzuschuss zu beantragen. Weil dies bei Studierenden fast nie vorkommt, werden hier nur Ausführungen zum Mietzuschuss gemacht.

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