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Konkurrenz BAföG Wohngeld

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Gesetzeskonkurrenz zwischen BAföG und Wohngeld

Im Grundsatz sollen Studierende kein Wohngeld erhalten, weil im BAföG bereits Kosten für Miete enthalten sind und somit für diesselbe Sache nicht zweimal von verschiedenen Gesetzen Geld ausgeschüttet werden soll. Allerdings ist die Formulierung der Ausschlussregelung bewußt nicht völlig wasserdicht gewählt:

"(2) Stehen allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (...) dem Grunde nach zu oder stünden ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Satz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; (...).
§ 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG), auszugsweise

Es gibt drei Ausnahmevarianten, die hier näher betrachtet werden sollen (siehe Navigationskasten!).

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