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Artgerechte Tierhaltung

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Artgerechte Tierhaltung

Das Studentenwerk Oldenburg verarbeitet in seinen Mensen und Cafeterien seit 1997 Lamm-, Rind- und Schweinefleisch ausschließlich aus artgerechter Haltung von Betrieben, die dem NEULAND-Erzeugerverband angeschlossen sind. Seit Anfang 2011 wird zudem auch wieder regelmäßig Huhnfleisch aus artgerechter Haltung angeboten. Artgerechte Tierhaltung beruht auf dem Grundsatz, dass Nutztiere ihre arttypischen Verhaltensweisen ausleben können und durch die Haltung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen.

Tiergerechte Haltung ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit ökologischer Tierhaltung, da die Tiere, die etwa nach den Richtlinien des NEULAND-Verbandes gehalten werden, kein ökologisch erzeugtes Futter bekommen. Der Schwerpunkt der NEULAND-Haltung liegt in Richtlinien für Auslauf, Art und Größe der Ställe, tiermedizinischer Behandlung oder dem Ausschluss gentechnischer Verfahren.

In der tiergerechten Haltung wird außerdem angestrebt, dass die Tiere auf einem Hof eine ihrer Art gemäße Sozialstruktur aufbauen können. Dazu gehört etwa, die Zahl der Tiere nach oben zu begrenzen oder auch Mutter- und Jungtiere nicht zu früh voneinander zu trennen. Ferner muss die Zahl der Tiere natürlich dem zur Verfügung stehenden Weideland angepasst werden.

Allen Tierarten steht eine festgelegte Auslauffläche zu, dauerhafte Anbindung etwa von Rindern oder Schafen ist ebenso verboten wie Käfighaltung von Geflügel.

Auszug aus den Richtlinien des NEULAND-Verbandes für die artgerechte Haltung von Schweinen*:

Haltung und Fütterung

  • maximal 650 Mastplätze als Bestandsobergrenze in der Schweinemast
  • getrennte Fress-, Bewegungs- und Ruhebereiche;
  • genug Platz für artgemäße Körperbewegung ständig zugänglicher und befestigter Auslauf
  • Einsatz von Pestiziden in der Grünland- und Ackernutzung verboten
  • Gewährleistung von Sozialkontakten durch Gruppenhaltung
  • ausreichend Tageslicht und Belüftung
  • trockene, bodendeckende Einstreu, z.B. Stroh;
  • Haltung auf Spaltenböden nicht erlaubt
  • Scheuer- und Suhlmöglichkeiten sowie Stroh zum artgerechten Beißen, Kauen und Spielen müssen vorhanden sein
  • ausschließlich heimische Futtermittel;
  • Wachstums- und Leistungsförderer, Tierkörper- oder Knochenmehle oder gar Tierexkremente sind streng verboten
  • verboten ist auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln oder Zusatzstoffen
  • im Krankheitsfall Behandlung auf Anweisung eines Tierarztes, vorzugsweise mit Naturheilverfahren
  • keine präventive Behandlung oder Verabreichung von Hormonen oder Beruhigungsmitteln
Transport und Schlachtung
  • unnötiger Stress und Leiden der Tiere ist zu vermeiden
  • Transport zum nächstgelegenen geeigneten Schlachthof vorgeschrieben
  • maximal 4 Stunden Transportdauer
  • elektrische Treibstöcke oder Schlaggegenstände sind verboten
  • Verabreichung von Medikamenten oder Beruhigungsmitteln vor und während des Transports verboten
  • mindestens 2 Stunden Ausruhzeit vor dem Schlachten
  • ausreichend tiefe und anhaltende Betäubung, um Schmerzen und Leiden der Tiere bei der Schlachtung auszuschließen

* Die Schweinehaltung wurde als Beispiel gewählt, weil in den Mensen des Studentenwerks am meisten Schweinefleisch verarbeitet wird. Für weitere NEULAND-Richtlinien zur Tierhaltung sehen Sie bitte auf der Homepage des Verbandes nach.

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