| Für Studierende mit Kindern gibt es eine ganze
Reihe von Sonderregelungen in Sachen BAföG. Die wichtigsten
sind auf den folgenden Seiten aufgeführt. Wer weitere Informationen
benötigt, kann sich an das AStA-Sozialreferat
wenden. In jedem Fall ist es dringend empfehlenswert, sich vor
der Abgabe des Antrags bei der/m zuständigen SachbearbeiterIn
im BAföG-Amt beraten zu lassen, damit Sie alle Vorteile des
BAföG für studentische Eltern ausschöpfen.
22. BAföG-Novelle - Konsequenzen bei studentischen Eltern
Die 22. BAföG-Novelle hat für studentische Eltern neben
allgemeinen Verbesserungen
folgende Konsequenzen:
- Es wird eine Kinderbetreuungszuschlag
eingeführt.
- Der Schuldenerlass bei der Rückzahlung
wird mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren abgeschafft,
also am 31.12.2009.
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