Wohnanlagen und Wohnhäuser Mensen und Cafeterien Studienfinanzierung und BAföG studentische Kultur Sozial-, Behinderten- und psychosoziale Beratung Studieren mit Kind Infos über das Studentenwerk

 

STUDIEREN MIT KIND
BAföG

BAföG -
Verzögerter Leistungsnachweis im Grundstudium

Fällt die Zeit der Schwangerschaft oder der Erziehung ins Grundstudium (bzw. bei Bachelor in die ersten 4 Semester), so muss der Nachweis von Verzögerung bereits in dieser Phase erfolgen. Dies geschieht durch eine Verschiebung des normalerweise nach dem 4. Semester zu erbringenden Leistungsnachweises (§ 48 BAföG).

Eigentlich soll durch diese Form der "Zwischenprüfung" bewiesen werden, dass man/frau sich auf dem Niveau des 4. Semesters befindet. Wird dieser Stand nicht erreicht, so wird im Regelfall die Förderung eingestellt. Es gibt allerdings legitime Verzögerungen. Zum Beispiel wird bei Schwangerschaft und Geburt im 3. Semester und entsprechendem Leistungsverzug um ein Semester (besser nicht mehr!) die Verzögerung um ein Semester anerkannt.

Das BAföG-Amt verschiebt dann zunächst den Leistungsnachweis auf das Ende des 5. Semesters. Wenn sich die Verzögerung auch nach dieser Verschiebung gehalten hat, ist das für Ihre weitere Förderung im Hauptstudium unschädlich, da legitime Gründe vorlagen. Später nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird eine entsprechende Nachförderung ermöglicht: Ihr durch die/den BAföG-Beauftragte/n des Fachs bescheinigter Leistungsstand muss z.B. nach dem 5. Semester auf dem Niveau des 4. Semester stehen, damit Sie ein Semester Förderungsverlängerung erlangen können. Würde im 5. Semester der Leistungsstand des 5. Semesters nachgewiesen, wäre eine Verzögerung im Vorstudium nicht mehr darstellbar, weil das Leistungsdefizit im Laufe des 5. Semesters kompensiert wurde.

Diese Materie ist nicht einfach, Sie sollten Sich unbedingt schon weit im Vorfeld der Beantragung beraten lassen.

Prüfungserleicherungen der Hochschulen

Die Universität Oldenburg hat einige Hinweise zur Beantragung von Prüfungserleichterungen verfasst, die in diesem Zusammenhang von Interesse sein könnten.


BAföG für studentische Eltern
 
Ausnahmen bei der Altersgrenze
Verzögerter Leistungsnachweis nach dem 4. Semester (§ 48 BAföG)
Überschreiten der
Förderungshöchstdauer
Vergünstigungen bei der Rückzahlung
Kinderbetreuungszuschlag

Startseite - Studieren mit Kind
Startseite - BAföG allgemein

(Stand: 08/09)


  [Startseite Studentenwerk Oldenburg]