Wohnanlagen und Wohnhäuser Mensen und Cafeterien Studienfinanzierung und BAföG studentische Kultur Sozial-, Behinderten- und psychosoziale Beratung Studieren mit Kind Infos über das Studentenwerk

 

STUDIEREN MIT KIND
Rechtliches

Beistandschaft

   

Die Aufgabe der Beistandschaft (durch das Jugendamt) besteht darin, eine Vaterschaftsfeststellung in den Fällen, in denen dies zur Klärung der Vaterschaft nötig ist, durchzuführen. Insbesondere sollen die Unterhaltsregelungen zwischen Vater und Kind geklärt und eventuell "untergetauchte" Väter gefunden werden, um sie zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten. Gibt eine Frau den Vater nicht an, kann das zu Nachteilen bei Unterhaltsvorschusszahlung durch das Jugendamt (und gegebenenfalls auch bei Arbeitslosengeld II) kommen. In Konfliktfällen mit dem Unterhaltspflichtigen kann die Beistandschaft sehr hilfreich sein, da das Jugendamt im Auftrag der sorgeberechtigten Person das Geld einfordert.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Beistandschaft beim Jugendamt durch schriftliche Erklärung zurückzunehmen, um die Rechte des Kindes wieder in Eigenregie zu überführen. Sie kann vom Alleinsorgeberechtigten immer wieder eingefordert werden.

Weitere Informationen erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
(Regionale Adressen)

Kindschaftsrecht

Das am 1.7.98 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz hat einige Veränderungen bzgl. "Abstammungsrecht", Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht und bzgl. des gerichtlichen Verfahrens herbeigeführt, die hier nicht alle im einzelnen erläutert werden sollen.

Im wesentlichen werden eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt. Die gemeinsame elterliche Sorge wird bei nichtehelichen Kindern auf gemeinsame Erklärung hin möglich und bei einer Scheidung zunächst vorausgesetzt (nur bei Antrag auf alleiniges Sorgerecht durch ein Elternteil wird eine Sorgerechtsentscheidung beim Scheidungsverfahren notwendig).

Broschürentipp: Das Kindschaftsrecht, PDF-Dokument, 888 kb (letzter Stand: Juli 2008); Fundstelle: www.bmj.bund.de , unter Service/Publikationen.


Beistandschaft
Kindschaftsrecht
Externe Info:
  Broschüre "Das Kindschaftsrecht"

Startseite - Studieren mit Kind

 

 

(Stand: 04/09)


  [Startseite Studentenwerk Oldenburg]