Stiftungen für Eltern |
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Stiftung "Mutter und Kind"Schwangere Frauen können durch die Stiftung finanzielle Unterstützung erhalten. Die Hilfe ist ein einmaliges "Strohfeuer" zum Geburtstermin. Die Mittel sind gedacht für Erstaustattung, Umstandskleider, Ergänzung der Wohnungseinrichtung, Wohnungsbeschaffung und Renovierung. Die Stiftungsgelder dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Antragstellung: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unter regionale Adressen zu finden! Tags: Verwandte Themen
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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters
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| Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr |
| Mi 13.00 - 15.00 Uhr |
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
