| Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und beträgt
ab dem 1.1.2010 monatlich
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184 € für's 1. und 2. Kind |
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190 € für's 3. Kind |
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215 € für das 4. und
jedes weitere Kind. |
Eltern, die getrennt leben, können gemeinsam bestimmen, wer von
ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht einigen,
bezieht es die/derjenige, die/der das Sorgerecht hat. Ein Anspruch
auf Kindergeld besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch
für adoptierte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder.
Kindergeld studentischer Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei vielen anderen
Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAföG.
Kindergeld für studentische Eltern und deren Eltern gleichzeitig?
Wenn Studierende eigenes Kindergeld bekommen, schließt dies
nicht aus, dass die Eltern dieser Studierenden gleichfalls Kindergeld
beziehen. Es müssen für den Anspruch der Eltern der Studierenden
nur die drei Bedingungen erfüllt
sein, welche bei volljährigen Kindern zu erfüllen sind.
Dabei ist besondere Aufmerksamkeit auf das Einkommen
der Studierenden (Bedingung 1) zu legen: Das zum Teil recht
hoch ausfallende Wohngeld, das Studierende mit eigenen Kindern beziehen
können, ist Einkommen im Sinne der Kindergeldbestimmungen, sofern
der/die Studierende offizielle BezieherIn dieser Leistung ist.
Der Ausbildungsstatus (Bedingung
2) verfällt nur bei einer regelrechten Beurlaubung vom Studium.
Zudem sind die Mutterschutzfrist bzw. Zeiten der Erkrankung
auch bei Beurlaubung unschädlich, sofern eine baldige Fortsetzung
der Ausbildung absehbar ist (bspw. nur ein Semester für die
Geburt beurlaubt). Die genauen Bedingungen einer solchen Beurlaubungsvariante
sollten aber unbedingt in der Beratung
erfragt oder auch in der Dienstanordnung auf Seite 35 nachgelesen
werden (s. rechts!).
Antrag
Zuständig ist in den meisten Fällen die Kindergeldkasse
des Arbeitsamts am Wohnort der/des AntragstellerIn (Adressen
regional). Dies gilt insbesondere für studentische Eltern,
die sich nicht primär über eigenes Erwerbseinkommen
finanzieren.
Online-Antragstellung möglich!
Die Bundesagentur für Arbeit stellt neuerdings eine Online-Antragsmöglichkeit
zur Verfügung. Allerdings wird auch dabei letztlich ein Ausdruck
in Papierform nötig, weil eine Unterschrift bisher nur in
Schriftform übermittelt werden kann.
zum
Online-Portal
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