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STUDIEREN MIT KIND
Kindergeld

Kindergeld für studentische Eltern

   

Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und beträgt ab dem 1.1.2010 monatlich

184 € für's 1. und 2. Kind

190 € für's 3. Kind

215 € für das 4. und jedes weitere Kind.

Eltern, die getrennt leben, können gemeinsam bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht einigen, bezieht es die/derjenige, die/der das Sorgerecht hat. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für adoptierte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder.

Kindergeld studentischer Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei vielen anderen Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAföG.

Kindergeld für studentische Eltern und deren Eltern gleichzeitig?

Wenn Studierende eigenes Kindergeld bekommen, schließt dies nicht aus, dass die Eltern dieser Studierenden gleichfalls Kindergeld beziehen. Es müssen für den Anspruch der Eltern der Studierenden nur die drei Bedingungen erfüllt sein, welche bei volljährigen Kindern zu erfüllen sind. Dabei ist besondere Aufmerksamkeit auf das Einkommen der Studierenden (Bedingung 1) zu legen: Das zum Teil recht hoch ausfallende Wohngeld, das Studierende mit eigenen Kindern beziehen können, ist Einkommen im Sinne der Kindergeldbestimmungen, sofern der/die Studierende offizielle BezieherIn dieser Leistung ist.

Der Ausbildungsstatus (Bedingung 2) verfällt nur bei einer regelrechten Beurlaubung vom Studium. Zudem sind die Mutterschutzfrist bzw. Zeiten der Erkrankung auch bei Beurlaubung unschädlich, sofern eine baldige Fortsetzung der Ausbildung absehbar ist (bspw. nur ein Semester für die Geburt beurlaubt). Die genauen Bedingungen einer solchen Beurlaubungsvariante sollten aber unbedingt in der Beratung erfragt oder auch in der Dienstanordnung auf Seite 35 nachgelesen werden (s. rechts!).

Antrag

Zuständig ist in den meisten Fällen die Kindergeldkasse des Arbeitsamts am Wohnort der/des AntragstellerIn (Adressen regional). Dies gilt insbesondere für studentische Eltern, die sich nicht primär über eigenes Erwerbseinkommen finanzieren.

Online-Antragstellung möglich!

Die Bundesagentur für Arbeit stellt neuerdings eine Online-Antragsmöglichkeit zur Verfügung. Allerdings wird auch dabei letztlich ein Ausdruck in Papierform nötig, weil eine Unterschrift bisher nur in Schriftform übermittelt werden kann.

zum Online-Portal


Kindergeld für studentische Eltern
Kindergeld für Eltern von Studierenden
Externe Info:
Online-Antragsportal
Dienstanordnung zu Kindergeld:
Ursprüngliche Fundstelle
Direktzugriff: DA-Fam_2009.pdf
(798kb)

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(Stand: 01/10)


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