Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von
allen Studentinnen beansprucht werden kann. Es steht immer im Zusammenhang
mit einem Beschäftigungsverhältnis, das durch fortgeschrittene
Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6
Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nachher, bei Zwillingen 12 Wochen
nachher). |
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