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STUDIEREN MIT KIND
Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss für Studierende

Achtung: Weil sowohl das Kindergeld, als auch die Unterhaltswerte der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2010 angehoben wurden, werden sich auch die Werte für den Unterhaltsvorschuss verändern.

Alleinerziehende können beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind beantragen (Antragsformulare gibt es bei den Gemeinden und Jugendämtern). Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt in Fällen geleistet, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil ihren / seinen Verpflichtungen nicht oder nur in geringem Umfang nachkommt.

Das Jugendamt übernimmt in diesen Fällen die Unterhaltszahlungen bis zur Höhe des Mindestunterhalts (abzüglich Kindergeld)

  • für Kinder unter 6 Jahren 117 € monatlich (281 € Mindestunterhalt - 164 € Kindergeld, Stand: 1.1.2009)

  • für Kinder im Alter von 6 bis einschl. 11 Jahren 158 € monatlich (322 € Mindestunterhalt - 164 € Kindergeld, Stand: 1.1.2009)

für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren. Unterbrechungen sind möglich, allerdings wird Unterhaltsvorschuss nur gezahlt, bis das Kind zwölf wird.

Voraussichtliche Werte für 2010:

  • für Kinder unter 6 Jahren 133 € monatlich (317 € Mindestunterhalt - 184 € Kindergeld, Stand: 1.1.2010)

  • für Kinder im Alter von 6 bis einschl. 11 Jahren 180 € monatlich (364 € Mindestunterhalt - 184 € Kindergeld, Stand: 1.1.2010)


Unterhaltsvorschuss
 
Wann wird Unterhaltsvorschuss gezahlt und wann nicht
Rückzahlung durch den Unterhaltsschuldner
Unterhaltsvorschuss und
Sozialgeld
Externe Infos:
Broschüre des zuständigen Ministeriums
(PDF-Datei)
Unterhaltsvorschussgesetz

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(Stand: 01/10)


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