| Achtung: Weil sowohl
das Kindergeld, als auch die Unterhaltswerte der Düsseldorfer
Tabelle zum 1.1.2010 angehoben wurden, werden sich auch die Werte
für den Unterhaltsvorschuss verändern.
Alleinerziehende können beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss
für ihr Kind beantragen (Antragsformulare gibt es bei den Gemeinden
und Jugendämtern). Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt in Fällen
geleistet, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil ihren
/ seinen Verpflichtungen nicht oder nur in geringem Umfang nachkommt.
Das Jugendamt übernimmt in diesen Fällen die Unterhaltszahlungen
bis zur Höhe des Mindestunterhalts
(abzüglich Kindergeld)
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für Kinder unter 6 Jahren 117 € monatlich (281 €
Mindestunterhalt - 164 € Kindergeld, Stand: 1.1.2009)
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für Kinder im Alter von 6 bis einschl. 11 Jahren 158 €
monatlich (322 € Mindestunterhalt - 164 € Kindergeld,
Stand: 1.1.2009)
für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren. Unterbrechungen sind möglich,
allerdings wird Unterhaltsvorschuss nur gezahlt, bis das Kind
zwölf wird.
Voraussichtliche Werte für 2010:
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für Kinder unter 6 Jahren 133 € monatlich
(317 € Mindestunterhalt - 184 € Kindergeld,
Stand: 1.1.2010)
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für Kinder im Alter von 6 bis einschl. 11 Jahren 180 €
monatlich (364 € Mindestunterhalt - 184 € Kindergeld,
Stand: 1.1.2010)
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