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Artgerechte Tierhaltung

Was heißt artgerechte Tierhaltung?

Das Studentenwerk Oldenburg verarbeitet in seinen Mensen und Cafeterien seit 1997 Lamm-, Rind- und Schweinefleisch ausschließlich aus artgerechter Haltung von Betrieben, die dem NEULAND-Erzeugerverband angeschlossen sind. Artgerechte Tierhaltung beruht auf dem Grundsatz, dass Nutztiere ihre arttypischen Verhaltensweisen ausleben können und durch die Haltung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Tiergerechte Haltung ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit ökologischer Tierhaltung, da die Tiere, die etwa nach den Richtlinien des NEULAND-Verbandes gehalten werden, kein ökologisch erzeugtes Futter bekommen. Der Schwerpunkt der NEULAND-Haltung liegt in Richtlinien für Auslauf, Art und Größe der Ställe, tiermedizinischer Behandlung oder dem Ausschluss gentechnischer Verfahren.

In der tiergerechten Haltung wird außerdem angestrebt, dass die Tiere auf einem Hof eine ihrer Art gemäße Sozialstruktur aufbauen können. Dazu gehört etwa, die Zahl der Tiere nach oben zu begrenzen oder auch Mutter- und Jungtiere nicht zu früh voneinander zu trennen. Ferner muss die Zahl der Tiere natürlich dem zur Verfügung stehenden Weideland angepasst werden.

Allen Tierarten steht eine festgelegte Auslauffläche zu, dauerhafte Anbindung etwa von Rindern oder Schafen ist ebenso verboten wie Käfighaltung von Geflügel.


www.neuland-fleisch.de
 

Auszug aus den Richtlinien des NEULAND-Verbandes für die artgerechte Haltung von Schweinen*:

Haltung und Fütterung
maximal 650 Mastplätze als Bestandsobergrenze in der Schweinemast
getrennte Fress-, Bewegungs- und Ruhebereiche; genug Platz für artgemäße Körperbewegung
ständig zugänglicher und befestigter Auslauf
Einsatz von Pestiziden in der Grünland- und Ackernutzung verboten
Gewährleistung von Sozialkontakten durch Gruppenhaltung
ausreichend Tageslicht und Belüftung
trockene, bodendeckende Einstreu, z.B. Stroh; Haltung auf Spaltenböden nicht erlaubt
Scheuer- und Suhlmöglichkeiten sowie Stroh zum artgerechten Beißen, Kauen und Spielen müssen vorhanden sein
ausschließlich heimische Futtermittel; Wachstums- und Leistungsförderer, Tierkörper- oder Knochenmehle oder gar Tierexkremente sind streng verboten
verboten ist auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln oder Zusatzstoffen
im Krankheitsfall Behandlung auf Anweisung eines Tierarztes, vorzugsweise mit Naturheilverfahren
keine präventive Behandlung oder Verabreichung von Hormonen oder Beruhigungsmitteln
Transport und Schlachtung
unnötiger Stress und Leiden der Tiere ist zu vermeiden
Transport zum nächstgelegenen geeigneten Schlachthof vorgeschrieben
maximal 4 Stunden Transportdauer
elektrische Treibstöcke oder Schlaggegenstände sind verboten
Verabreichung von Medikamenten oder Beruhigungsmitteln vor und während des Transports verboten
mindestens 2 Stunden Ausruhzeit vor dem Schlachten
ausreichend tiefe und anhaltende Betäubung, um Schmerzen und Leiden der Tiere bei der Schlachtung auszuschließen

* Die Schweinehaltung wurde als Beispiel gewählt, weil in den Mensen des Studentenwerks am meisten Schweinefleisch verarbeitet wird. Für weitere NEULAND-Richtlinien zur Tierhaltung sehen Sie bitte auf der Homepage des Verbandes nach.
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