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Das Studentenwerk Oldenburg verarbeitet in seinen Mensen und
Cafeterien seit 1997 Lamm-, Rind- und Schweinefleisch ausschließlich
aus artgerechter Haltung von Betrieben, die dem NEULAND-Erzeugerverband
angeschlossen sind. Artgerechte Tierhaltung beruht auf dem Grundsatz,
dass Nutztiere ihre arttypischen Verhaltensweisen ausleben können
und durch die Haltung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen.
Tiergerechte Haltung ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen
mit ökologischer Tierhaltung, da die Tiere, die etwa nach
den Richtlinien des NEULAND-Verbandes
gehalten werden, kein ökologisch erzeugtes Futter bekommen.
Der Schwerpunkt der NEULAND-Haltung liegt in Richtlinien für
Auslauf, Art und Größe der Ställe, tiermedizinischer
Behandlung oder dem Ausschluss gentechnischer Verfahren.

In der tiergerechten Haltung wird außerdem angestrebt, dass
die Tiere auf einem Hof eine ihrer Art gemäße Sozialstruktur
aufbauen können. Dazu gehört etwa, die Zahl der Tiere
nach oben zu begrenzen oder auch Mutter- und Jungtiere nicht zu
früh voneinander zu trennen. Ferner muss die Zahl der Tiere
natürlich dem zur Verfügung stehenden Weideland angepasst
werden.
Allen Tierarten steht eine festgelegte Auslauffläche zu, dauerhafte
Anbindung etwa von Rindern oder Schafen ist ebenso verboten wie
Käfighaltung von Geflügel.
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Auszug aus den
Richtlinien des NEULAND-Verbandes
für die artgerechte Haltung von Schweinen*:
| Haltung und Fütterung |
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maximal 650 Mastplätze
als Bestandsobergrenze in der Schweinemast |
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getrennte Fress-, Bewegungs- und
Ruhebereiche; genug Platz für
artgemäße Körperbewegung |
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ständig zugänglicher und
befestigter Auslauf |
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Einsatz von Pestiziden in der Grünland-
und Ackernutzung verboten |
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Gewährleistung von Sozialkontakten
durch Gruppenhaltung |
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ausreichend Tageslicht
und Belüftung |
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trockene, bodendeckende Einstreu,
z.B. Stroh; Haltung auf Spaltenböden nicht erlaubt |
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Scheuer- und
Suhlmöglichkeiten sowie Stroh zum artgerechten Beißen,
Kauen und Spielen müssen vorhanden sein |
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ausschließlich heimische Futtermittel;
Wachstums- und Leistungsförderer, Tierkörper- oder
Knochenmehle oder gar Tierexkremente sind streng verboten |
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verboten ist auch der Einsatz von
gentechnisch veränderten Futtermitteln oder Zusatzstoffen |
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im Krankheitsfall
Behandlung auf Anweisung eines Tierarztes, vorzugsweise mit
Naturheilverfahren |
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keine präventive Behandlung
oder Verabreichung von Hormonen oder Beruhigungsmitteln |
| Transport und Schlachtung |
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unnötiger Stress und Leiden
der Tiere ist zu vermeiden |
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Transport zum nächstgelegenen
geeigneten Schlachthof vorgeschrieben |
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maximal 4 Stunden Transportdauer |
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elektrische Treibstöcke oder
Schlaggegenstände sind verboten |
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Verabreichung von Medikamenten oder
Beruhigungsmitteln vor und während des Transports verboten |
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mindestens 2 Stunden Ausruhzeit
vor dem Schlachten |
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ausreichend tiefe und anhaltende
Betäubung, um Schmerzen und Leiden der Tiere bei der Schlachtung
auszuschließen |
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| * Die Schweinehaltung wurde als Beispiel gewählt,
weil in den Mensen des Studentenwerks am meisten Schweinefleisch
verarbeitet wird. Für weitere NEULAND-Richtlinien zur Tierhaltung
sehen Sie bitte auf der Homepage
des Verbandes nach. |
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