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SOZIALBERATUNG
Arbeitslosengeld II
und Studium

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Höhe der Regelleistung und Mehrbedarfe

   

Der sogenannte Eckregelsatz wird ab dem 1.7.2009 von 351 € auf 359 € erhöht, was sich auf die anderen Regelsätze und auf fast alle Mehrbedarfe auswirkt, weil sie vom Eckregelsatz abgeleitet werden.

 

Regelleistungen (RL) bis 30.6.2009

351,00

RL Alleinstehender, Alleinerziehender

316,00

RL volljähriger Partner in BG

281,00

RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er

211,00

RL für Kinder 0 bis 13 Jahre

 

Regelleistungen (RL) ab 1.7.2009

359,00

RL Alleinstehender, Alleinerziehender

323,00

RL volljähriger Partner in BG

287,00

RL für Kinder 14 bis 17 Jahre
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er

251,00

RL für Kinder 6 bis 13 Jahre

215,00

RL für Kinder 0 bis 5 Jahre

(Quelle, ableitbar aus Konjunkturpaket)


Arbeitslosengeld II
 
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(Stand: 04/10)


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