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SOZIALBERATUNG
Arbeitslosengeld II

Regelleistung verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht hat entschieden

   

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.2.2010 dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende 2010 eine neue und transparentere Methode zur Ermittlung der Regelleistung (1) zu erstellen. Eine saubere Aussage, die Regelleistung sei definitiv zu niedrig, gab es nicht. Dennoch ist die Kritik an den "Schätzmethoden" der Exekutive offenkundig und richtet sich insbesondere auf Elemente, die eine Kürzung der Regelleistung zur Folge hatten.

Es wurde aber auch klargestellt, dass jede rückwirkende Anhebung für die Vergangenheit nicht für erforderlich erachtet wird. Ältere Bescheide in Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtlich anzugehen, wird somit nicht funktionieren.

Nachtrag vom 22.2.2010: Das Bundessozialgericht hat im Anschluss an das Verfassungsverfahren in einer Entscheidung vom 18.2.2010 die rückwirkende Geltendmachung bei bestimmten offenen Verfahren für zulässig gehalten. Siehe allerdings weitergehend:

Nachtrag vom 12.4.2010: Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in einer Entscheidung am 24.3.2010 deutlich gemacht, dass Rückwirkung ausgeschlossen ist (siehe Pressemitteilung vom 1.4.2010!).

Sinnvoll sind derzeit demnach nur noch Anträge in Härtefällen für die Zeit nach dem 9.2.2010. Dazu folgen hier demnächst weitergehende Informationen.

 

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2010

 

(1) Die Regelleistung ist neben den Kosten der Unterkunft eine der Kernkomponenten der Bedarfsermittlung beim Arbeitslosengeld II. Weiterführende Infos ...


Regelleistung verfassungswidrig

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(10.02.2009, aktualisiert: 22.2.2010 und 12.4.2010)


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