| Studierende sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in
der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Kosten
liegen derzeit bei 53,40 €. Hinzu kommt die Pflegeversicherung:
9,98 € bzw.11,26 € (für Kinderlose ab 23 Jahren). Der
Gesamtbetrag ist somit 63,38 € bzw. 64,66 €. Dieser
Preis ist einheitlich für jede Krankenkasse vorgeschrieben (von
der Erhebung von Zusatzbeiträgen ab Januar 2010 einmal abgesehen).
Die Pflichtversicherung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung:
Nach dem 14. Fachsemester oder bei Überschreiten einer Altersgrenze
von 30 Jahren erlischt der Versicherungsschutz. Eine Verlängerung
ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich (Punkt
1.1). Danach muss mensch sich "freiwillig
versichern", was teurer ist.
Verdrängung durch Familienversicherung
Die Pflichtversicherung wird durch die Familienversicherung verdrängt,
sofern die entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Alters- und Verdienstgrenze)
für die Familienversicherung vorliegen. Diese kostenlose Versicherung
wird über den Versicherungsstatus der Eltern ermöglicht.
Die genauen Bedingungen finden sich hier.
Verdrängung durch Waisenrentenstatus
Bei Bezug von Waisenrente kann es ebenfalls zur Verdrängung
der studentischen Pflichtversicherung kommen. Der Waisenrentenstatus
begründet in bestimmten Fällen einen eigenen Zugang zur
Krankenversicherung und der geht vor. Näheres zur "Krankenversicherung
der Rentner" sollte bei der zuständigen Krankenkasse erfragt
werden.
Keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit!
Wer neben dem Studium einer selbständigen Tätigkeit nachgeht
(Beschäftigung auf Honorarbasis), sollte darauf achten, dass
dies nur nebenberuflich geschieht. Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit
ist die günstige studentische Pflichtversicherung ausgeschlossen
(§ 5 (5) SGB V).
Weiterführende Information
Ende des Studiums
Mit dem Ende des Studiums treten in der Regel andere Versicherungsformen
an die Stelle der studentischen Krankenversicherung. Der Übergang
und die zeitliche Abgrenzung wird in Punkt
1.3 erläutert. Zum Absolvieren allgemein finden Sie hier
eine Übersicht. |