| Eine private Krankenversicherung
bietet sich für die Mehrheit der Studierenden nicht eben als
freiwillige Alternative an, weil die gesetzliche studentische Pflichtversicherung
günstiger ist. Allerdings haben beihilfeberechtigte Kinder
von Beamten nach Überschreiten der Altersgrenze keine Wahl.
Sie müssen sich selber privat versichern. Auch bei Referendaren
gibt es, sofern sie die kostengünstigere Beihilfe im Beamtendienst
vorgezogen haben, nach dem Referendariat kaum eine Alternative.
Da jede private Krankenversicherung ein eigenes
Leistungsspektrum bietet und differenzierte Eigenbeteiligungsregelungen
den Überblick erschweren, sollte vor der Wahl der Kasse ein
genauer Preis-LEISTUNGS-Vergleich erfolgen. Ein Preisvergleich allein
ist nicht sinnvoll. An dieser Stelle kann unmöglich eine Marktsichtung
geboten werden. Ein Besuch bei einem freien Versicherungsmakler
oder der hiesigen Verbraucherzentrale kann aber zumindest einen
einleitenden Überblick bringen:
Verbraucher-Zentrale Nds. e.V.
Julius-Mosen-Platz 5
26122 Oldenburg
Tel. 0441/13303 |