| Die Besteuerung von Honorarjobs wird im Abschnitt "Selbständige
Tätigkeit" behandelt. Dieser Abschnitt beschränkt
sich auf abhängige Beschäftigung, bei der im allgemeinen
eine Steuerkarte von der/dem ArbeitgeberIn verlangt wird. Diese
Steuerkarte muss bei der Gemeinde/Stadt angefordert werden, falls
sie nicht schon routinemäßig zugeschickt wurde. Zusammen mit der
Karte wird ein kleines Heft verschickt, das die Grundregeln der
Lohnbesteuerung erläutert. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat
das Heft hier
neben vielen anderen Infos ins Netz gestellt. |
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