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SOZIALBERATUNG
Revision zum "Fallbeileffekt"

Ein Euro zuviel verdient - komplette Streichung?

Zweite Aktualisierung: Revision beim Bundesfinanzhof zurückgezogen,
anderes Verfahren anhängig!

Die Zahlung von Kindergeld ist für Kinder über 18 Jahren unter anderem von deren Einkommen abhängig. Wird die Einkommensgrenze auch nur knapp überschritten, fällt daraufhin das Kindergeld für ein komplettes Kalenderjahr weg. Diese überproportionale Auswirkung fand das Finanzgericht Niedersachsen unverhältnismäßig. Eine Revision wurde beim Bundesfinanzhof (BFH) beantragt aber dann im August 2007 zurückgezogen! Allerdings wurde ein anderes Verfahren mit dieser Stoßrichtung verhandelt (Pressemitteilung des FG Niedersachsen).

Dritte Aktualisierung (18.6.09): Verfassungsbeschwerde erfolglos

Nachdem die Revision bereits beim Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert war, wurde ein Versuch der Verfassungsbeschwerde inzwischen vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert. Es bleibt folglich beim alten Verfahren.

Präzisierender Artikel bei studis-online.de (extern)


Urteil zum "Fallbeileffekt"
Kindergeld allgemein

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(Stand: 18.06.2009)


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