| Die Zahlung von Kindergeld ist für Kinder über
18 Jahren unter anderem von deren Einkommen abhängig. Wird
die Einkommensgrenze auch nur knapp
überschritten, fällt daraufhin das Kindergeld für
ein komplettes Kalenderjahr weg. Diese überproportionale
Auswirkung fand das Finanzgericht Niedersachsen unverhältnismäßig.
Eine Revision wurde beim Bundesfinanzhof (BFH) beantragt aber
dann im August 2007 zurückgezogen! Allerdings wurde ein anderes
Verfahren mit dieser Stoßrichtung verhandelt (Pressemitteilung
des FG Niedersachsen).
Dritte Aktualisierung (18.6.09): Verfassungsbeschwerde
erfolglos
Nachdem die Revision bereits beim Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert
war, wurde ein Versuch der Verfassungsbeschwerde inzwischen vom
Bundesverfassungsgericht abgeschmettert. Es bleibt folglich beim
alten Verfahren.
Präzisierender
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