| Nach dem "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes
2007" (Drucksache 16/1545),
soll die Berücksichtigung volljähriger Kinder in Ausbildung
beim Kindergeld (Kinderfreibetrag) nur noch bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres gelten. Das Gesetz tritt ab Kalenderjahr 2007 in
Kraft, wobei aber Übergangsregelungen für Kinder
eingebaut wurden, die im Laufe des Jahres 2006 erst das 24. bis
26. Lebensjahr vollenden (Artikel 1 Nr. 19 d und Artikel 3 Nr. 3
des Gesetzentwurfs):
Wer im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendet, für den kann
bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden.
Wer im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet, für
den kann weiterhin bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld
bezogen werden.
Beihilfe und Besoldung betroffen
Besondere Auswirkungen hat diese Änderung auf die Kinder von
Beamten, denn die Beihilfe und bestimmte Besoldungszuschläge
hängen an der Kindergeldberechtigung. Weil diese Kinder bei
Beginn des Studiums auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichtet
haben, bleibt nur der Weg in die private Krankenversicherung, sobald
die Beihilfe wegfällt.
11.7.2006: Der Bundesrat hat dem Gesetz am 7.7.06 zugestimmt,
womit die Änderung für das Jahr 2007 in Kraft tritt. |
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