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SOZIALBERATUNG
Aktuell: Altersgrenze beim Kindergeld

Änderung der Altersgrenze beim Kindergeld

Reduktion von 27 auf 25 Jahre!

   

Nach dem "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007" (Drucksache 16/1545), soll die Berücksichtigung volljähriger Kinder in Ausbildung beim Kindergeld (Kinderfreibetrag) nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gelten. Das Gesetz tritt ab Kalenderjahr 2007 in Kraft, wobei aber Übergangsregelungen für Kinder eingebaut wurden, die im Laufe des Jahres 2006 erst das 24. bis 26. Lebensjahr vollenden (Artikel 1 Nr. 19 d und Artikel 3 Nr. 3 des Gesetzentwurfs):

Wer im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendet, für den kann bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden.
Wer im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet, für den kann weiterhin bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden.

Beihilfe und Besoldung betroffen

Besondere Auswirkungen hat diese Änderung auf die Kinder von Beamten, denn die Beihilfe und bestimmte Besoldungszuschläge hängen an der Kindergeldberechtigung. Weil diese Kinder bei Beginn des Studiums auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichtet haben, bleibt nur der Weg in die private Krankenversicherung, sobald die Beihilfe wegfällt.

11.7.2006: Der Bundesrat hat dem Gesetz am 7.7.06 zugestimmt, womit die Änderung für das Jahr 2007 in Kraft tritt.

Kindergeld und neue Altergrenze
Kindergeld allgemein

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(Stand: 11.07.2006)


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