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SOZIALBERATUNG
Wohngeld und Studium

Wohngeld für Studierende ab 2009

Überblick

   

Das Wohngeld wurde geschaffen, um Miete oder Wohneigentum zu subventionieren. Es ist nicht nach dem Bedarfdeckungsprinzip konzipiert, sondern als Zuschuss, der seiner Höhe nach im wesentlichen an Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten orientiert ist. Wohngeldrechnern im Internet sind insbesondere bei Studierenden mit Kind unzuverlässig. Allerdings ist der Online-Rechner des Landes Nordrhein-Westfalen recht gut strukturiert (findet sich bei den Materialien). Entsprechende Prognosen sollten aber in der Beratung überprüft werden.

Ein Überblicksartikel zu den wesentlichen Änderungen der Reform insbesondere zur Behandlung von WGs findet sich hier.

In der Regel erhalten Studierende kein Wohngeld,

...weil im BAföG-Bedarf bereits Wohnkosten abgedeckt werden und der Gesetzgeber keine Doppelzahlung wollte. Es gibt aber drei Ausnahmen:

  1. Es werden aus grundlegenden Anlässen, die nichts mit (Eltern-)Einkommensanrechnung oder Vermögensanrechnung zu tun haben, BAföG-Leistungen nicht bewilligt. Hierzu mehr ...
  2. Die BAföG-Leistungen wurden nur als Volldarlehen bewilligt. Hierzu mehr ...
  3. Im Wohngeldhaushalt der Studierenden leben auch Personen, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. bei studentischen Eltern deren Kinder). Hierzu mehr ...

Erst wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, lohnt eine Auseinandersetzung mit den weitergehenden Regelungen des Wohngeldgesetzes.

In der Regel schließt Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld den Bezug von Wohngeld aus

Bei studentischen Eltern muss diese Fragestellung genauer betrachtet werden, weil ihre Kinder z.B. Sozialgeld beziehen können und deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen sind, während die Eltern selbst kein Arbeitslosengeld II erhalten und daher wohngeldberechtigt sind.

Wohngeld wird am Ort des Lebensmittelpunkts gezahlt

Falls zum Zwecke des Studiums ein Zweitwohnsitz angemeldet wurde, müsste der Wohngeldstelle der überwiegende Aufenthalt am Studienort plausibel gemacht werden. Es wäre aus Sicht des Einwohnermeldeamts aber nicht nachvollziehbar, warum Sie der Wohngeldstelle einen Lebensmittelpunkt am Studienort verdeutlichen wollen, während Sie melderechtlich diesen Mittelpunkt an einem anderen Ort setzen. Insofern ist einheitliches Auftreten sehr zu empfehlen: Wohngeldantrag besser nur am melderechtlichen Erstwohnsitz, also hier dem Studienort!

Wohngeldzahlungen können wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt werden

Wer nur sehr geringe Einnahmen nachweisen kann, dem wird in der Regel unterstellt, er/sie habe anderweitige (illegale?) Einkünfte und wolle die Wohngeldzahlung durch Falschangaben günstig beeinflussen. Was glaubwürdig ist orientiert sich grob am Sozialhilfe - Niveau. Hierzu mehr ...

Antragstellung

Weil sich das Antragsverfahren auch durch eigene Fehler längere Zeit hinziehen kann, war es nötig, hierzu ein eigenes Kapitel zu erstellen:

Hinweise zur Antragstellung (Stand: 12.11. 2009)

Änderungsmitteilungen

Ändern sich während der Antragsverfahrens oder auch nach der Bewilligung des Wohngelds wesentliche Fakten mit dem Effekt einer Verringerung der Leistungen, so besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung. Zu den genauen Änderungssachverhalten siehe § 27 Abs. 2 - 4 WoGG!

Änderungen, die zu Ihren Gunsten wirken können, müssen nicht gemeldet werden, können aber zu einem eigeninitiativen Antrag nach § 27 Abs. 1 WoGG genutzt werden. In der Sozialberatung kann geprüft werden, ob ein solcher Antrag erfolgversprechend ist (bitte Wohngeldbescheid mitbringen!).


Wohngeld
 
Konkurrenz zu BAföG
Ausnahme 1: Wohngeld bei BAföG-Ausschluss
Ausnahme 2: Wohngeld bei BAföG als Volldarlehen
Ausnahme 3: Wohngeld bei Haushalten, denen Nicht-Studierende angehören
Konkurrenz zu Arbeitslosengeld II u.a.
Mischhaushalte bei Studierenden
Missbrauchsvorwurf, Unglaubwürdigkeit
Zu wenig zum Leben oder zu viel?
Beispiele
Student 1:
BAföG-Leistungen eingestellt
Studentin 2: BAföG als Bankdarlehen oder andere Vollkreditfinanzierung
Studentin 3:
Alleinerziehende mit einem Kind
Familie 4:
Studierendenpaar mit zwei Kindern
Weiterführende Infos, Antragstellung
Ausfüllhinweise, Antragsformulare,...
(aktualisiert: 12.11. 2009)
Gesetz, Verordnungen, Materialien, Online-Rechner
Externe Infos
Zuständiges Bundesministerium -
Broschüre und Tabellen in getrennten PDF-Dateien

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(Stand: 11/09)


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