| Es hat sich herausgestellt, dass Antragsbearbeitungen
unnötig verlängert werden, weil insbesondere bei Erstanträgen
viele nicht wissen, was auf sie zukommt: Neben den Antragsformularen
müssen noch diverse Belege mitgeliefert werden und irgendetwas
fehlt immer und muss später nachgereicht werden.
Wichtig: Lesen Sie die Hinweise
auf den folgenden Seiten vollständig und gründlich.
Es wird dort punktuell immer wieder auf die Formulare zum Wohngeld
hingewiesen, die Sie sich am besten vorher herunterladen und ausdrucken.
Sie benötigen mindestens den Hauptantrag, die Erläuterungen
zum Hauptantrag und die kommunal unterschiedliche Vermieterbescheinigung
(Anm. 1).
Füllen Sie diese vollständig aus: Wenn Fragen
ausgelassen werden, löst dies nur zeitraubende Rückfragen
seitens der Behörde aus. Eindeutige Antworten, nichtzutreffendes
Streichen!
Es empfielt sich, der Wonhgeldstelle begleitend zu den Formularen
ein eigenes Anschreiben zukommen zu lassen, in dem Sie ihre Situation
kurz beschreiben (in welchem Stadium des Studiums befindlich,
warum glauben Sie trotz Studentenstatus wohngeldberechtigt zu
sein, eventuell gegenüber der Vergangenheit abweichende Einkommensentwicklungen,
...).
Zuständigkeiten und Fristen
Ein am Ende des Monats bei der zuständigen Kommunalbehörde
am Wohnort (Adressen für Odenburg,
Emden und Wilhelmshaven) gestellter Antrag führt noch
zur Zahlung von Wohngeld für den ganzen Monat. Wiederholungsanträge
müssen selbständig gestellt werden und sollten mindestens
einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig
vorliegen.
Antragsvordrucke
Die Vordrucke werden von den zuständigen Behörden ausgehändigt
oder liegen dort aus. Bei Kommunen, die gut im Internet aufgestellt
sind, findet man diese auch im Netz:
Wohngeldseite
der Stadt Oldenburg mit Antragsvordrucken
Formulare
der Stadt Wilhelmshaven
Was muss die Wohngeldstelle wissen?
Zur Ermittlung eines Wohngeldanspruchs braucht man im wesentlichen
- die Größe des Wohngeldhaushalt,
- die Anzahl der tatsächlich Wohngeld
erhaltenden Personen dieses Haushalts,
- die Mietkosten bzw. -anteile der Wohngeld
erhaltenden Personen sowie
- deren Einkommen und Informationen zu
dessen Bereinigung.
Zu diesen vier Komplexen werden im eigentlichen Hauptantrag diverse
Fragen gestellt, wobei die Antworten hierauf mit Beweismitteln
zu belegen sind. Arbeiten Sie die oben verlinkten Seiten am
besten nacheinander ab. Beachten Sie dabei bitte, dass dort nicht
jede einzelne Frage kommentiert wird, sondern nur besonders interessante
Aspekte herausgegriffen werden.
Wichtig: Ihre Belege gehen nur
als Kopie zur Behörde, nicht als Original. Es handelt sich
um Anlagen, die Sie sauber durchnummerieren sollten und im Hauptantrag
mit jeweiliger Kennziffer in Feld 30 eintragen und im oben erwähnten
Anschreiben komplett auflisten sollten.
Was will die Wohngeldstelle zusätzlich wissen?
Die Wohngeldstelle Oldenburg möchte nach eigener Aussage
nur im Einzelfall bei unklaren Einkommensverhältnissen die
Girokontoauszüge vor dem Zeitpunkt der Antragstellung sehen.
Was es damit auf sich hat ...
Anmerkung 1: Auch für EigenheimbesitzerInnen
gibt es im Rahmen des Wohngeldrechts die Möglichkeit, den
sogenannten Lastenzuschuss zu beantragen. Weil dies bei Studierenden
fast nie vorkommt, werden hier nur Ausführungen zum Mietzuschuss
gemacht.
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