Anmeldung bei der Stadt Oldenburg, Emden oder Wilhelmshaven
Wenn Sie mit dem Haupt- oder Nebenwohnsitz an den Hochschulort ziehen, muss eine Woche ab Zuzug der neue Wohnsitz in einem der Bürgerbüros zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven. |
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Miete
Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus fällig und zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Die jeweiligen Mieten setzen sich aus einer Grundmiete und einer Verbrauchskostenpauschale für Heizung, Warmwasser, Strom, Wasser und Abwasser zusammen. Nicht in der Miete enthalten sind die GEZ-Gebühren sowie die Gebühren für einen Internet- und Telefonanschluss im Zimmer. |
Ansprechpartnerinnen und Öffnungszeiten
Unter den folgenden Links finden sich die Ansprechpartnerinnen für die Standorte in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven, die für Fragen rund um das Wohnen zur Verfügung stehen: Die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg und die Büros in Emden und Wilhelmshaven.
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Mietvertrag
Der Mietvertrag wird per Post zugeschickt und kann dann unterschrieben an die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg zurückgeschickt werden.
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Ausländische Studierende
Auf der Internetseite "International" des Studentenwerks Oldenburg finden sich viele Informationen für ausländische Studierende, darunter auch zum Wohnen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven in deutscher und englischer Sprache. Neben den Wohnanlagen des Studentenwerks gibt es für ausländische Studierende die Möglichkeit der Privatzimmervermittlung oder auch kurzfristig in den Gästezimmern des Studentenwerks unterzukommen.
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Möblierung
Das Studentenwerk bietet in seinen Wohnanlagen unmöblierte, teilmöblierte und vollmöblierte Zimmer an. Die tabellarische Übersicht zeigt unter anderem auf, welche Zimmer in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven möbliert oder unmöbliert sind. Informationen dazu, was die Begriffe teilmöbliert und vollmöbliert im einzelnen bedeuten, finden Sie hier.
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Behinderte Studierende
Um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, biete das Studentenwerk Oldenburg einige speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Behindertenberatung.
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Öffentliche Verkehrsmittel
Nahe allen Wohnanlagen befinden sich Bushaltestellen. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.
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Foto: Danny König/pixelio.de |
Bewerbung
Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich über einige Dinge klar sein, etwa ob der Studienplatz überhaupt sicher ist, die eigenen Vorstellungen hinsichtlich Wohnform und Miethöhe, Wartezeit etc. Genaueres zu den Wohnanlagen und der Online-Anmeldung in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven auf den Links.
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Parken
Parkplätze finden sich an allen Wohnanlagen, teils auf dem Gelände, teils in unmittelbarer Nähe. Und auch um ihre Fahrräder brauchen sich die Studierenden an allen Wohnanlagen keine Sorgen zu machen: Überall können die Fahrräder eingeschlossen werden.
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Dauer der Wohnzeit
Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 12 Semester. Mehr dazu in den Mietbedingungen.
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Privatzimmervermittlung
Die Privatzimmervermittlung in Oldenburg richtet sich ausschließlich an ausländische Studierende.
In Emden und Wilhelmshaven können sich alle Studierenden an die Privatzimmervermittlung in den Büros des Studentenwerks wenden.
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Einkaufsmöglichkeiten
Einkaufsmöglichkeiten finden sich in der Nähe aller Wohnanlagen. Näheres finden Sie auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.
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Rundfunk- und Fernsehgebühren
Um die Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren müssen sich die Studierenden selbst kümmern. Sie sind nicht im Mietpreis enthalten. Mehr Informationen dazu auf den Seiten der Sozialberatung.
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Hausmeister
Das Studentenwerk Oldenburg hat eine eigene Hausmeisterei, die die Wohnanlagen in Stand hält. Hinweise oder Schadensmeldungen können online abgegeben werden, in dringenden Fällen auch telefonisch.
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Schlüssel
Die Schlüsselübergabe des Mietraumes erfolgt für Oldenburg und Elsfleth in der Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg, für Emden im Servicebüro (Mensagebäude Emden) und für Wilhelmshaven im Studentenwerksbüro in der FH Wilhelmshaven.
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Hochschulstandorte
Die Lagepläne der Anlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven zeigen auf einem Stadtplan die Nähe zu den Hochschulstandorten und der Innenstadt.
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Untermiete
Eine Untervermietung der Zimmer und Appartements ist laut den Allgemeinen Mietbedingungen nicht gestattet.
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Internet und Telefon
In allen Zimmern sind Kabel- und Telefonanschlüsse vorhanden, des Weiteren sind alle Wohnanlagen über eine Standleitung an das Internet angeschlossen. Die Kosten sind meist nicht in der Miete enthalten.
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Wäsche
Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und
Trockengeräte zur Verfügung. An den entsprechenden Automaten können die Waschkarten mit Guthaben aufgeladen werden.
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Kaution
Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter / die Mieterin eine Kaution in Höhe von 150 € pro Wohnplatz zu leisten. Diese Mietsicherheit wird mit der ersten Mietzahlung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Mieters / der Mieterin abgerufen. Die Kaution wird nicht verzinst.
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Wohnformen
Eine tabellarische Übersicht zeigt, welche Wohnformen das Studentenwerk Oldenburg in seinen Wohnanlagen anbietet: Es gibt Einzel- und Doppelappartements und Wohngemeinschaften (mit je nach Wohnanlage 3 bis 16 Personen).
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Küche
Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (teils Backofen) und Spüle. In den Doppelappartements und Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.
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Wohngeld
In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung im BeratungsCenter des Studentenwerks Oldenburg.
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Kündigung und Kündigungsfristen
Für befristete und unbefristete Mietverhältnisse gelten verschiedene Regelungen, die in den jeweiligen Mietbedingungen nachzulesen sind.
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Wohnungsmarkt
In den lokalen/regionalen Zeitungen und Magazinen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven, aber auch an Schwarzen Brettern oder im Internet gibt es die Möglichkeit, nach Zimmern und Wohnungen zu suchen.
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Mietbedingungen
In den Mietbedingungen, die als PDF heruntergeladen werden können, sind die allgemeinen Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in den Wohnanlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven gelten.
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Verbrauchskostenpauschale
Durch eine monatliche Kostenpauschale werden folgende Betriebskosten pauschal abgegolten: Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. (Siehe Miete)
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