Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Wohnen A bis Z

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Die häufigsten Fragen in Wohnangelegenheiten werden hier beantwortet.

Anmeldung bei der Stadt Oldenburg, Emden oder Wilhelmshaven
Wenn Sie mit dem Haupt- oder Nebenwohnsitz an den Hochschulort ziehen, muss eine Woche ab Zuzug der neue Wohnsitz in einem der Bürgerbüros zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven.

Ansprechpartnerinnen und Öffnungszeiten
Unter den folgenden Links finden sich die Ansprechpartnerinnen für die Standorte in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven, die für Fragen rund um das Wohnen zur Verfügung stehen: Die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg und die Büros in Emden und Wilhelmshaven.

Ausländische Studierende
Auf der Internetseite "International" des Studentenwerks Oldenburg finden sich viele Informationen für ausländische Studierende, darunter auch zum Wohnen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven in deutscher und englischer Sprache. Neben den Wohnanlagen des Studentenwerks gibt es für ausländische Studierende die Möglichkeit der Privatzimmervermittlung oder auch kurzfristig in den Gästezimmern des Studentenwerks unterzukommen.

Behinderte Studierende
Um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, biete das Studentenwerk Oldenburg einige speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Behindertenberatung.

Bewerbung
Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich über einige Dinge klar sein, etwa ob der Studienplatz überhaupt sicher ist, die eigenen Vorstellungen hinsichtlich Wohnform und Miethöhe, Wartezeit etc. Genaueres zu den Wohnanlagen und der Online-Anmeldung in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven auf den Links.

Dauer der Wohnzeit
Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 12 Semester. Mehr dazu in den Mietbedingungen (183.53 kB).

Einkaufsmöglichkeiten
Einkaufsmöglichkeiten finden sich in der Nähe aller Wohnanlagen. Näheres finden Sie auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.

Hausmeister
Das Studentenwerk Oldenburg hat eine eigene Hausmeisterei, die die Wohnanlagen in Stand hält. Hinweise oder Schadensmeldungen können online abgegeben werden, in dringenden Fällen auch telefonisch.

Hochschulstandorte
Die Lagepläne der Anlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven zeigen auf einem Stadtplan die Nähe zu den Hochschulstandorten und der Innenstadt.

Internet und Telefon
In allen Zimmern sind Kabel- und Telefonanschlüsse vorhanden, des Weiteren sind alle Wohnanlagen über eine Standleitung an das Internet angeschlossen. Die Kosten sind meist nicht in der Miete enthalten.

Kaution
Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter / die Mieterin eine Kaution in Höhe von 150 € pro Wohnplatz zu leisten. Diese Mietsicherheit wird mit der ersten Mietzahlung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Mieters / der Mieterin abgerufen. Die Kaution wird nicht verzinst.

Küche
Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (teils Backofen) und Spüle. In den Doppelappartements und Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.

Kündigung und Kündigungsfristen
Für befristete und unbefristete Mietverhältnisse gelten verschiedene Regelungen, die in den jeweiligen Mietbedingungen (183.53 kB) nachzulesen sind.

Mietbedingungen
In den Mietbedingungen (183.53 kB), die als PDF heruntergeladen werden können, sind die allgemeinen Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in den Wohnanlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven gelten.

Miete
Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus fällig und zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Die jeweiligen Mieten setzen sich aus einer Grundmiete und einer Verbrauchskostenpauschale für Heizung, Warmwasser, Strom, Wasser und Abwasser zusammen. Nicht in der Miete enthalten sind die GEZ-Gebühren sowie die Gebühren für einen Internet- und Telefonanschluss im Zimmer.

Mietvertrag
Der Mietvertrag wird per Post zugeschickt und kann dann unterschrieben an die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg zurückgeschickt werden.

Möblierung

Vollmöbliert ist ein Zimmer mit
  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch (ohne Stuhl)
  • Bett (mit Matratze)
Teilmöbliert ist ein Zimmer mit
  • Schrank 
  • Regal

Öffentliche Verkehrsmittel

Nahe allen Wohnanlagen befinden sich Bushaltestellen. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.

Parken
Parkplätze finden sich an allen Wohnanlagen, teils auf dem Gelände, teils in unmittelbarer Nähe. Und auch um ihre Fahrräder brauchen sich die Studierenden an allen Wohnanlagen keine Sorgen zu machen: Überall können die Fahrräder eingeschlossen werden.

Privatzimmervermittlung

Die Privatzimmervermittlung in Oldenburg richtet sich ausschließlich an ausländische Studierende.

In Emden und Wilhelmshaven können sich alle Studierenden an die Privatzimmervermittlung in den Büros des Studentenwerks wenden.

Rundfunk- und Fernsehgebühren
Um die Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren müssen sich die Studierenden selbst kümmern. Sie sind nicht im Mietpreis enthalten.

Schlüssel
Die Schlüsselübergabe des Mietraumes erfolgt für Oldenburg und Elsfleth in der Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg, für Emden im Servicebüro (Mensagebäude Emden) und für Wilhelmshaven im Studentenwerksbüro in der Fachhochschule.

Untermiete
Eine Untervermietung der Zimmer und Appartements ist laut den Allgemeinen Mietbedingungen nicht gestattet.

Wäsche
Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und
Trockengeräte zur Verfügung. An den entsprechenden Automaten können die Waschkarten mit Guthaben aufgeladen werden.

Wohnformen
Eine tabellarische Übersicht zeigt, welche Wohnformen das Studentenwerk Oldenburg in seinen Wohnanlagen anbietet: Es gibt Einzel- und Doppelappartements und Wohngemeinschaften (mit je nach Wohnanlage 3 bis 16 Personen).

Wohngeld
In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung im BeratungsCenter des Studentenwerks Oldenburg.

Wohnungsmarkt
In den lokalen/regionalen Zeitungen und Magazinen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven, aber auch an Schwarzen Brettern oder im Internet gibt es die Möglichkeit, nach Zimmern und Wohnungen zu suchen.

Verbrauchskostenpauschale

Durch eine monatliche Kostenpauschale werden folgende Betriebskosten pauschal abgegolten: Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser.


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Kontakt Wohnen

Anschrift:
Uhlhornsweg 49-55, Mensagebäude
26129 Oldenburg
Zimmer M 3-303 bis M 3-306
(0441) 798-2606, -2602,  -2603 oder -2607
(0441)798-2615
wohnen@sw-ol.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.30 bis 11.30 Uhr
Mo, Di, Do 13.30 bis 15.30 Uhr 
Ansprechpartnerinnen
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