Den Energiekostenzuschuss hat das Studentenwerk angesichts der Energiepreiskrise in den vergangenen Jahren ins Leben gerufen, um Studierende gezielt zu unterstützen, wenn diese durch hohe Nachzahlungen in eine finanzielle Notlage gerieten. Inzwischen haben sich die Energiepreise zum Glück normalisiert, deshalb gibt es den Energiekostenzuschuss bald nicht mehr.
Nur noch bis zum 30. September 2024 können Anträge für den Energiekostenzuschuss eingereicht werden.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Studierende der Universität Oldenburg, der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer, die sich aufgrund von Nachzahlungen bei den Energiekosten in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
Wie läuft die Antragstellung?
Studierende können im Rahmen eines Beratungsgespräches einen Antrag auf die entsprechenden Gelder stellen. Erster Ansprechpartner ist unser Studienfinanzierungsberater.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Summe des Zuschusses richtet sich nach der individuellen Notlage, die im Zusammenhang mit der Nachzahlung bei den Energiekosten entstanden ist und liegt maximal bei 1.000 Euro.