Finanzierung

  • 12.11.: Beratung für Studierende in Wilhelmshaven

    Beratung im StudentenwerkAm Dienstag, den 12. November, haben die Studierenden in Wilhelmshaven die Gelegenheit, sich umfassend und persönlich direkt auf dem Campus beraten zu lassen:

    StudienfinanzierungsberaterJens Müller-Sigl kennt sich mit Sonderregelungen im BAföG, Stipendien, Krediten und Darlehen aus. Außerdem prüft er auf Wunsch mit Ihnen Ihre allgemeine finanzielle Situation, um beispielsweise Sparpotential zu ermitteln.
    Die Beratung findet von 11.00 - 13.00 Uhr in Raum S 229 statt. Bitte vereinbaren Sie zur besseren Planung vorab einen persönlichen Termin: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder (0441) 798-2664.

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheitberät Wiebke Hendeß zu Themen wie finanziellen und organisatorischen Nachteilsausgleichen, Barrierefreiheit oder auch dem Übergang in den Beruf.
    Die Beraterin bietet eine offene Sprechstunde von 10.00 - 11.00 Uhr in Raum S229 an. Außerhalb dieser Zeit ist an diesem Tag auch eine Beratung zu einer anderen Zeit möglich, bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Beraterin: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder (0441) 798-2797.

     

    Info-Veranstaltung Auslandsstudium mit besonderen Bedürfnissen

    An diesem Tag findet auch eine gemeinsame Veranstaltung von Wiebke Hendeß und dem International Office der Jade Hochschule statt. Sie richtet sich speziell an Studierende mit Behinderungen sowie studentische Eltern, die gern einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchten.
    11.45 - 12.15, SE 27-34. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Jade Hochschule.

     

  • 26.3.: Beratung für Studierende in Emden

    Beratung im StudentenwerkAm Dienstag, den 26. März, haben alle Studierenden in Emden die Gelegenheit, sich umfassend und persönlich direkt auf dem Campus beraten zu lassen:

    Studienfinanzierungsberater Jens Müller-Sigl informiert zu allen Fragen rund um Wege der Studienfinanzierung jenseits von BAföG, etwa Stipendien, Kredite oder Darlehen.

    SozialberaterHeiko Groen kennt sich aus mit Themen wie Steuern, Jobben, Sozialleistungen, Krankenversicherung und ähnlichem.

    BehindertenberaterinWiebke Hendeß berät betroffene Studierende, Studieninteressierte oder auch deren Eltern individuell und umfassend zu finanziellen Hilfen, Prüfungsmodalitäten, Barrierefreiheit und vielem mehr. 

    Für die Studienfinanzierungs- und Sozialberatung ist ein persönlicher Termin unbedingt erforderlich, um besser planen zu können und um Wartezeiten zu verhindern. Die Kontaktdaten finden Sie auf den oben verlinkten Seiten der Berater.

    Und hier die Sprechzeiten im Überblick:

    • Studienfinanzierungsberatung: 10.00 - 12.00 Uhr. | Ort: Studentenwerksbüro (1. OG im Mensagebäude)
    • Sozialberatung: 10.00 - 12.00 Uhr | Ort: M002 (EG im Mensagebäude – Räumlichkeiten der ZSB)
    • Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: 14.00 - 15.00 Uhr (offene Sprechstunde, weitere Termine an diesem Tag sind nach Vereinbarung möglich). | Ort: Studentenwerksbüro (1. OG im Mensagebäude)

     

  • Alle BAföG-Servicebüros wieder geöffnet

    Der kurze Weg bei allen drängenden Fragen in Sachen BAföG steht endlich wieder offen:
    Nachdem die regelmäßigen BAföG-Beratungen in den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven bereits seit März wieder stattfinden, ist nun auch das BAföG-Servicebüro im SSC auf dem Campus der Uni Oldenburg wieder besetzt.
    Nutzen Sie die Gelegenheit, sich direkt an Ihrer Hochschule beraten zu lassen! Besonders sinnvoll ist es auch, den Berater bzw. die Beraterin einen Blick auf Ihren ausgefüllten Antrag werfen zu lassen. So kann direkt sichergestellt werden, dass alle Kreuzchen an der richtigen Stelle sitzen und alle nötigen Unterlagen dabei sind. Das trägt wesentlich dazu bei, die Bearbeitungszeit Ihres Antrags möglichst kurz zu halten.

  • Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit auf BAföG-Förderung

     
  • Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit auf BAföG-Förderung

     
    Wer in einem oder mehreren der genannten Semester immatrikuliert (und nicht beurlaubt) war, für den verlängert sich die Förderungshöchstdauer um die entsprechende Semesterzahl.
    Außerdem wichtig zu wissen: Auch der Zeitpunkt für die Vorlage des Leistungsnachweises verschiebt sich um die betreffende Semesterzahl. In den meisten Fällen müssen Studierende ansonsten nach dem 4. Fachsemester eine bestimmte Anzahl an CPs nachweisen.
     
    Achtung: Eine rückwirkende Antragstellung ist jedoch nicht möglich.

     


     

  • BAföG-Reform: Was ändert sich?

    Mehr BAföG für mehr Studierende. Das verspricht die 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung, die am 1. August 2019 in Kraft getreten ist.

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  • BAföG-Rückzahlungsmodell noch bis Ende Februar wechseln

    Für alle, die bereits vor dem 1. September 2019 BAföG erhalten haben, gilt noch die alte Rückzahlungsregelung. Der wichtigste Unterschied: Nach dem alten Gesetz erlischt die Rückzahlungspflicht erst nach 30 Jahren anstatt nach 20. Für einen Übergangszeitraum besteht für (derzeitige und ehemalige) BAföG-Empfänger*innen nun die Möglichkeit, aus dem alten Modell ins neue zu wechseln. Die Frist dafür läuft am 29. Februar 2020 ab. Näheres finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.

  • BAföG: 4. Corona-Nullsemester beschlossen

    Auch das laufende Wintersemester 2021/22 wird vom Land Niedersachsen nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Studierenden aus den pandemiebedingten Einschränkungen ihres Studiums seit mittlerweile vier Semestern zu starke Nachteile entstehen.
    In Bezug auf das BAföG ergeben sich dadurch zwei wichtige Vorteile:
    Erstens verlängert sich die Förderungshöchstdauer, also der Zeitraum, für den man maximal BAföG bekommen kann, um bis zu vier Semester.
    Zweitens verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem der Leistungsnachweis erbracht werden muss, um weiterhin BAföG zu beziehen. Normalerweise steht dies nach dem 4. Semester an, nun bleiben bis zu vier Semester mehr Zeit - wenn man in allen als Corona-Nullsemester geltenden Semestern immatrikuliert war.

  • BAföG: Folgeantrag stellen, Corona-Nullsemester nutzen!

    In den nächsten Wochen sollten BAföG-Empfänger*innen ihren Folgeantrag stellen, damit das BAföG nach Februar/März 2022 ohne Unterbrechung auf ihrem Konto landet.

    Momentan gibt es hier eine Besonderheit: In Niedersachsen wurden die vergangenen drei Semester (SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021) als Regelstudienzeitverlängerung eingestuft. Für das BAföG sind sie damit praktisch Nullsemester.

    Wer in diesen Semestern immatrikuliert war und dessen Regelstudienzeit im SoSe 2020 noch nicht ausgelaufen war, kann von zwei wichtigen Regelungen profitieren:

    • Die Förderungshöchstdauer verlängert sich um bis zu 3 Semester.
    • Leistungsnachweise müssen erst später erbracht werden (im Normalfall nach dem 4. Fachsemester – nun also ggf. erst nach dem 7.)

    Den Folgeantrag können Sie online stellen unter www.bafoeg.digital.de

    Noch Fragen? Unsere Ansprechpartner*innen im BAföG-Amtbieten derzeit sowohl persönliche (3G) als auch Online-Beratungen an. Sie helfen auch gerne beim Ausfüllen des Antrags.

  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Die neuen Regelungen finden Sie hier. 

    Studierende, die im vergangenen WS 19/20 vorläufig im 1. Master-Fachsemester immatrikuliert waren, jedoch den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelors nicht fristgerecht zum 31.03.2020 nachweisen konnten, bekommen dafür nun einen Aufschub. Sie müssen ihren Abschluss nun erst bis zum 30.09.2020 nachreichen.

  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.

    Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.

    Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.

  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.

    Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.

    Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.

  • Corona-Pandemie: Notlage wegen Jobverlust!

    In der Studienfinanzierungs- und Sozialberatung kommt es nun vermehrt zu Anfragen, weil in der Krise Jobs gekündigt werden. Für die grundsätzlichen Fragen des Kündigungsschutz finden sich auf den Seiten der DGB-Jugend eine Reihe von Infos. Dort werden auch Notfallfinanzierungen angesprochen, die in einem gesonderten Artikel systematischer diskutiert werden sollen. Vom Jobverlust oder Kurzarbeit können natürlich auch die Eltern betroffen sein und die Konsequenzen zu den Studierenden durchschlagen. In jedem Fall werden dann Alternativen gesucht. Den ausfürhlichen Artikel finden Sie hier: Corona-Pandemie: Notlage wegen Jobverlust!

  • Emden: Beratung für Studierende in Emden

    Beratung im StudentenwerkAm Dienstag, den 9. Mai, haben die Studierenden in Emden die Gelegenheit, sich umfassend und persönlich direkt auf dem Campus beraten zu lassen:

    Sozialberater Heiko Groen kennt sich mit Sozialleistungen und Sozialversicherungen aus, außerdem ist er Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Jobben oder zu Steuern. Auch und gerade studentische Eltern profitieren von seiner Beratung. Zusätzlich wird er auch zum Thema Studienfinanzierung beraten.

    Mit dabei ist auch die BehindertenberaterinWiebke Hendeß. Sie berät betroffene Studierende, Studieninteressierte oder auch deren Eltern individuell und umfassend zu finanziellen Hilfen, Prüfungsmodalitäten und vielem mehr. 

    Zur besseren Planung sollten Interessierte vorab telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Termin vereinbaren, die Kontaktdaten finden Sie auf den oben verlinkten Seiten der Berater. Die Berater_in finden Sie im Studentenwerksbüro (1. OG im Mensagebäude).

    Und hier die Sprechzeiten im Überblick:

    • Sozialberatung: 9.00-12.00 Uhr
    • Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: keine Sprechzeiten. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

     

     

  • Engagement bei Corona-Pandemie – BAföG-Anspruch bleibt erhalten

    Update 21.03.2022 - Großzügigere Neuregelung bei der Einkommensanrechnung von Studierenden verlängert bis Ende 2022

    Die Einkommensanrechnung im BAföG aus Erwerbstätigkeit während der Corona-Pandemie wurde deutlich verbessert: Einkommen in systemrelevanten Bereichen, das ab dem 01.03.2020 erstmals oder aufgestockt erzielt wird, wird nicht auf den BAföG-Bezug angerechnet. Dies gilt für die Dauer des Verdienstes oder der Aufstockung und - neu! - bis 31.12.2022.

  • fem:talent-Stipendium

    Das fem:talent-Stipendium richtet sich an MINT-Bachelorstudentinnen, Masterstudentinnen und Promovendinnen der Hochschule Emden/Leer.

  • Keine Nachteile durch Corona-Pandemie beim BAföG

    Studierenden, die BAföG erhalten, müssen sich hinsichtlich der Corona-Pandemie und den einhergehenden Schließungen der Hochschulen keine Sorgen machen, sagt Bildungsministerin Karliczek in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag (13.3.2020):

    „Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist."

    Die Aussetzung der Vorlesungen solle wie die vorlesungsfreie Zeit gehandhabt werden. Demnach werden die BAföG-Empfänger*innen auch während der Schließungen die Förderung erhalten. Dies gilt auch für Studierende, die das Studium zum diesjährigen Sommersemester beginnen. 

    Online-Lehrveranstaltungen wahrnehmen

    Sofern die Hochschule Onlineangebote zur Aufrechterhaltung des Studienbetriebs bereitstellt, besteht im Rahmen der Immatrikulation auch die Pflicht, diese Angebote wahrzunehmen.

    Studienverzögerungen durch Corona-Pandemie

    Sollte es zu einer Studienverzögerung durch die Corona-Pandemie kommen, so wäre dies ein schwerwiegender Grund im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und kann ggf. studienzeitverlängernd berücksichtig werden. Dies gilt auch für die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Fachsemester.

  • Mindestlohn gestiegen: Was heißt das fürs BAföG?

    Aktenstapel, darauf eine gedruckte Ausgabe des Gesetzestextes BAföG. Auf dem Bild der Text: Mindestlohn gestiegen: Was heißt das für BAföG-Empfänger*innen?Mit dem 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn leicht angehoben. Damit stieg auch die Minijob-Grenze von 520 auf immerhin 538 Euro pro Monat. Heißt das also, dass Studierende nun bis zu 538 Euro im Monat verdienen dürfen, ohne, dass sich dies auf ihr BAföG auswirkt?

    Das wäre logisch, ist aber nicht der Fall!

    Der entsprechende Freibetrag im BAföG passt sich nämlich nicht automatisch an, er bleibt bei 520 Euro.
    Wir rechnen damit, dass der BAföG-Freibetrag im Laufe des Jahres an die neue Minijob-Grenze angeglichen wird. Es gibt aber keinen Grund zur Panik, falls Studierende mit ihrem Job jetzt über 520 Euro im Monat verdienen: Wird der BAföG-Freibetrag um ein paar Euro überschritten, verringert sich das ausgezahlte BAföG nur geringfügig. 
  • Oldenburg: UniTalk - Wie finanziere ich mein Studium?

    Vor dem Studienbeginn stellen sich Studieninteressierte häufig viele Fragen. Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt während des Studiums? Ist ein Studium mit Kind möglich?

    Diese und andere wichtige Fragen werden beim UniTalk beantwortet. Es dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Von BAföG, Stipendien, Studien- und Bildungskredite bis zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.

    Datum und Uhrzeit: Montag, 16.3.2020, 16:30 Uhr
    Ort: Interkultureller Treff im SSC (A12)
    Dozenten: Jens Müller-Sigl (Studentenwerk Oldenburg), Uwe Bunjes (Zentrale Studien- und Karriereberatung)

  • Sonderöffnung im BAföG-Servicebüro am 30.10.

    BAföG gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung, deshalb ist es für Studierende wichtig, die Frist nicht zu verpassen. Um allen Antragsteller_innen die Gelegenheit zu geben, ihren Anspruch für Oktober zu wahren, öffnen wir unser BAföG-Servicebüroam 30. Oktober außerplanmäßig von 10.00 - 12.30 Uhr.
    Studierende können gern ihren Antrag persönlich abgeben, dann schauen wir gleich, ob alles dabei ist und auch keine Unterschrift fehlt. Auch letzte offene Fragen können dann noch geklärt werden.

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