Informationen für die Suche nach Psychotherapie

Vorweg:

Der Psychologische Beratungs-Service bietet psychologische Beratung mit einem eher kurzfristigen Zeithorizont und einer überschaubaren Anzahl von Sitzungen an. Hierbei handelt es sich nicht um ein psychotherapeutisches Angebot, sondern um einen Service von Universität und Studentenwerk für Studierende zur Unterstützung im Studium und zur Bewältigung persönlicher Krisen und Problemlagen.

Im Unterschied hierzu ist eine ambulante oder stationäre Psychotherapie zeitlich langfristiger angelegt und dient der Behandlung psychischer Probleme und Störungen, die einer umfassenderen Bearbeitung und Begleitung bedürfen. Für alle diejenigen, die darüber nachdenken, ob für sie eine Psychotherapie in Frage kommt, haben wir hierzu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Weiterführende Internetseiten auf einen Blick

 

 

Frequently Asked Questions / FAQ:

„Psychologische PsychotherapeutInnen“ sowie „Ärztliche PsychotherapeutInnen“ haben nach ihrem Psychologie- oder Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert (sie sind damit approbiert – d.h. sie haben die staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilberufen erlangt) und können mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ärztliche PsychotherapeutInnen dürfen Medikamente zur begleitenden Behandlung psychischer Erkrankungen verschreiben. Psychologische PsychotherapeutInnen dürfen keine Medikamente verschreiben.

„HeilpraktikerInnen (Psychotherapie)“ ist eine Berechtigung für Psychotherapie, die ohne vorheriges Psychologie- oder Medizin Studium durch das Bestehen einer amtsärztlichen Prüfung erworben werden kann.
Wichtig: gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten hierfür nicht!

„PsychiaterInnen“ – ohne zusätzliche Bezeichnung „Ärztliche PsychotherapeutInnen“ – bieten zumeist nur kurze begleitende Gespräche zusätzlich zu einer medikamentösen Behandlung an.

  • Gesetzlich versichert?
    Sie brauchen eine/n approbierte PsychotherapeutIn mit Kassenzulassung.
  • Privat versichert?
    Für welche Formen und Anbieter von Psychotherapie bezahlt wird, muss individuell im Vertrag nachgelesen werden.
  • SelbstzahlerIn?
    Kosten liegen bei ca. 80-100 Euro / Stunde. Manche TherapeutInnen bieten Ermäßigung für Studierende nach Absprache an. Bei z.T. über 60 Sitzungen (Langzeittherapie) sollten diese Kosten berücksichtigt werden!

Kostenerstattungsverfahren:
Können Sie durch Protokolle Ihrer Therapieplatzsuche und der jeweiligen Wartezeiten nachweisen, dass Sie bei keiner/m PsychotherapeutIn mit Kassenzulassung in adäquater Zeit einen Platz finden, können Sie versuchen, über das sog. Kostenerstattungsverfahren bei approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung einen Platz zu bekommen. Ggfs. können die PsychotherapeutInnen Sie bei diesem Vorgehen unterstützen. Weitere Erläuterungen zum Thema Kostenerstattungsverfahren auch hier: Kassenwatch

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Psychotherapieformen
    • Analytische Psychotherapie
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Verhaltenstherapie
    • Systemische Therapie
  • Einzelpsychotherapien (Regelfall) – mitunter auch Gruppenpsychotherapien oder eine Kombi aus beiden
  • Andere Psychotherapieformen müssen i.d.R. selbst bezahlt werden.

Keine Überweisung vonnöten, Sie können selber mit der Suche beginnen!

Option 1) Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: Telefon 116 117
24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Sie muss Ihnen eine erste Sprechstunde innerhalb von 4 Wochen vermitteln. Es besteht (leider) kein Anspruch auf eine wohnortnahe Vermittlung und auch nicht auf einen Psychotherapieplatz nach dem Sprechstundentermin.

Option 2) direkt im Internet suchen und sich eine PsychotherapeutInnen-Liste erstellen lassen unter Arztauskunft Niedersachsen oder psych-info.de (hier auch Fremdsprachenkenntnisse abgebildet)

Option 3) bei Ihrer Krankenkasse nach einer Liste der aktuellen PsychotherapeutInnen – ggfs. auch schon nach o.g. Fachrichtung – anfragen.

Wenn Sie direkt bei einer/einem PsychotherapeutIn anrufen, meldet sich in der Regel ein Anrufbeantworter, der Ihnen Auskunft gibt, wann die PsychotherapeutInnen in Ihrer telefonischen Sprechstunde persönlich erreichbar sind.

Rufen Sie dann zu der angegeben Sprechzeit erneut an und vereinbaren Sie einen Termin oder lassen sich auf die Warteliste setzen.

Um einen Therapieplatz zu finden, müssen Sie als erstes eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/einem PsychotherapeutIn mit Kassensitz wahrnehmen.

Diese Sprechstunde dient der Feststellung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Falls die Behandlung aus Sicht der/des PsychotherapeutIn dringlich ist, erhalten Sie einen „Dringlichkeitscode“ auf dem „Formular PTV 11“. Auch eine vorläufige Diagnose wird erstellt. Dieses Formular erhalten Sie im Anschluss an die Sprechstunde ausgehändigt, falls diese/r PsychotherapeutIn keine freien Kapazitäten für eine weitere Behandlung hat.

Während des Gesprächs mit der/dem TherapeutIn machen Sie gerne deutlich, dass Sie einen Leidensdruck haben und etwas verändern wollen. Wenn Sie zeitlich flexibel sind (z.B. am Vormittag) betonen Sie das ebenfalls. Auch bereits wahrgenommene Beratung kann signalisieren, dass Sie sich JETZT Ihren Problemen stellen wollen und Unterstützung suchen.

Dies kann mitunter leider einige Wochen bis Monate dauern. Wichtig ist es, am Ball zu bleiben und die Bereitschaft mitzubringen, viele Telefonate mit potentiellen PsychotherapeutInnen zu führen.

  • Welche Psychotherapieform Sie am meisten anspricht, können Sie z.B. über die Homepage Wege zur Psychotherapie herausfinden. Dort lässt sich auch eine Infobroschüre downloaden.
  • Zudem können Sie sich im Vorfeld überlegen, ob Ihnen das Geschlecht des/r PsychotherapeutIn wichtig ist.
  • Da eine Psychotherapie meistens längere Zeit dauert und zur Voraussetzung hat, dass Sie sich den PsychotherapeutInnen gut anvertrauen können, sollten Sie sich in den Vorgesprächen darüber klar werden, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen und ob Ihnen kompetent begegnet wird.

Sie können bis zu 6 Sprechstunden (à 25 Minuten) wahrnehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden – und 2-4 sog. „probatorische Sitzungen“ (quasi Probesitzungen à 50 Minuten) pro PsychotherapeutIn, die der eigentlichen Therapie vorausgehen. Diese Sitzungen dienen zum „Beschnuppern“ und Überprüfen, ob ein Arbeitsbündnis entstehen könnte. Die/der TherapeutIn sammelt dann auch schon Informationen zu Ihrem Anliegen, um die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse gut begründen zu können.

Während der probatorischen Sitzungen müssen Sie einen Konsiliarbericht des Hausarztes einholen, durch den sichergestellt wird, dass einer Psychotherapie aus medizinischer Sicht nichts im Wege steht. Ihre PsychotherapeutIn wird Ihnen dazu ein Formular geben.
Nach den probatorischen Sitzungen wird Ihr/e PsychotherapeutIn einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Wenn die Kasse diesen Antrag genehmigt, steht der Durchführung der Therapie nichts mehr im Wege.

Unser Tipp zum Abschluss:

Notieren Sie sich während ihrer PsychotherapeutInnen-Suche alle wichtigen Informationen, die sie erhalten (z.B. Telefonsprechzeiten, Häufigkeit der Anrufversuche, bei wem Sie schon auf der Warteliste stehen, wann Sie sich ggf. bei der/dem PsychotherapeutIn erneut melden können/sollen usw.). Dies können Sie z.B. direkt auf der ausgedruckten TherapeutInnen-Liste vermerken. So behalten Sie einen guten Überblick.

     
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