Speziell für Niedersachsen

Die Landesregierung in Niedersachsen hat sich entschieden, das Widerspruchsverfahren in bestimmten Rechtsbereichen abzuschaffen. Dies wurde mit dem "Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung" umgesetzt, das am 1.1.2005 in Kraft trat.

In Streitsachen, die zum Beispiel das Wohngeld, das BAföG, die Rundfunkbeitragsbefreiung und jede Art von Verwaltungsakt des Immatrikulationsamts betreffen (Studiengebühren, Ablehnung der Zulassung, Zwangsexmatrikulation,...), kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden. Es bleibt nur noch der Weg der Klage vor dem zuständigen Gericht. Um eine sofortige Klage zu vermeiden, kann als letztes Mittel bei Sozialrechtsangelegenheiten auch ein Antrag nach § 44 SGB X gestellt werden (was aber die Klagefrist nicht stoppen muss). Oftmals bieten die Behörden das sogar selber in der Rechtsmittelbelehrung an.

Bei anderen Sozialleistungen, die der Sozialgerichtsbarkeit und nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe), gibt es das Widerspruchsrecht noch.

Allgemeine Info

Bei Behördenangelegenheiten kommen Fehler immer wieder vor. Um Korrekturen anbringen zu können, müssen Sie den passenden Rechtsweg kennen. Leider gelten trotz allgemeiner Verfahrensvorschriften im 1. und 10. Sozialgesetzbuch nicht für alle Sozialleistungsansprüche exakt dieselben Regeln. Eine allgemeine Ablaufsystematik ist aber trotzdem skizzierbar: Siehe Navigation unter "Antrag, Widerspruch, Klage"!

Bei privaten Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig. Dieser Bereich wird hier nicht weiter ausgeführt, betroffen sind zum Beispiel das Unterhaltsrecht oder das Mietrecht. Um steuerrechtliche Angelegenheiten und Kindergeld kümmern sich die Finanzgerichte.

Warnung!

Die Informationen in der Rubrik "Rechtliche Grundlage" ersetzen keine fachkundige Beratung, sondern ergänzen sie nur, damit einige formale Grundlagen des Verwaltungs- und Sozialrechts beachtet werden können. Im konkreten Einzelfall sollten rechtliche Schritte immer von einer Beratungsstelle und insbesondere bei gerichtlichen Verfahren von fachkundigen Rechtsanwälten überprüft werden.

     
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