Verwaltungskostenbeitrag, Langzeitstudiengebühr, Studienbeitrag,...
Studienbeiträge: Abschaffung zum Wintersemester 2014/15
Mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen sollen die Studienbeiträge für das Sommersemester 2014 ein letztes Mal erhoben werden und danach entfallen. Die Langzeitgebühren bleiben aber in veränderter Fassung bestehen. Das entsprechende Gesetz wurde am 10.12.2013 im Landtag verabschiedet (Änderungsgesetz im Wortlaut, Pressemitteilung).
Zahlungsphasen und Beitragsbestandteile (bis zur Abschaffung)
In der folgenden Darstellung werden GasthörerInnen, Promotionsstudierende und Studierende ab 60 Jahren ausgeblendet.
Man kann zwei Zahlungsphasen unterscheiden:
- Studienbeitragsphase:
Semesterbeitrag (1) + Studienbeitrag (2) = bis zu 288,00 € + 500 € pro Semester - Nach Ende der Studienbeitragsphase:
Semesterbeitrag (1) + Langzeitstudiengebühr (3) = bis zu 288,00 € + mindestens 600 € pro Semester
Die Bestandteile (1) - (3) haben jeweils ihre eigenen Ausnahme-, Beurlaubungs- bzw. Verlängerungsregelungen: