Aktuelles
- Details
Wir freuen uns sehr, dass wir in Kürze unsere persönlichen Beratungen zum Thema BAföG wieder aufnehmen können.
Ab dem 15. März sind wir jede Woche im Servicebüro Emden vor Ort, ab dem 22. März im Büro Wilhelmshaven.
Für die Beratungen gilt jeweils 3G sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ab April werden wir Sie auch in Oldenburg wieder persönlich beraten, Details hierzu folgen rechtzeitig.
Alternativ haben Ratsuchende an allen Studienorten auch weiterhin die Möglichkeit, die Online-Beratung in Anspruch zu nehmen, die Sie wie gehabt über unser Portal buchen können.
- Details
Auch das laufende Wintersemester 2021/22 wird vom Land Niedersachsen nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Studierenden aus den pandemiebedingten Einschränkungen ihres Studiums seit mittlerweile vier Semestern zu starke Nachteile entstehen.
In Bezug auf das BAföG ergeben sich dadurch zwei wichtige Vorteile:
Erstens verlängert sich die Förderungshöchstdauer, also der Zeitraum, für den man maximal BAföG bekommen kann, um bis zu vier Semester.
Zweitens verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem der Leistungsnachweis erbracht werden muss, um weiterhin BAföG zu beziehen. Normalerweise steht dies nach dem 4. Semester an, nun bleiben bis zu vier Semester mehr Zeit - wenn man in allen als Corona-Nullsemester geltenden Semestern immatrikuliert war.
- Details
Als Vorsorgemaßnahme stellt das Studentenwerk Oldenburg die persönlichen Sprechstunden im BAföG-Bereich bis auf Weiteres ein. Selbstverständlich sind wir aber auch weiterhin für Sie da:
Mit wenigen Klicks buchen Sie einen Termin für eine Online-Beratung über unser Buchungssystem.
Außerdem erreichen Sie Ihre*n Ansprechpartner*in im BAföG-Amt natürlich auch telefonisch.
- Details
- Details
Mit dem Semesterbeginn in Emden und Wilhelmshaven am Montag, 20. September 2021, kehren die Studierenden wieder an den Campus zurück. An beiden Standorten wird im Vergleich zu den vorherigen Semestern, die aufgrund der Corona-Pandemie zum großen Teil digital stattgefunden haben, wieder mehr Hochschulleben möglich sein. Grundlage dafür ist die 3G-Regel, die geimpften, genesenen und getesteten Personen den Zutritt zum Hochschulcampus ermöglicht.
Auch die Beratungsangebote des Studentenwerks finden ab der kommenden Woche wieder vermehrt vor Ort statt. So gibt es mit dem Semesterstart endlich wieder eine persönliche BAföG-Beratung in Wilhelmshaven. Immer dienstags, von 9.00–12.30 Uhr sowie von 13.00–15.00 Uhr können Studierende hier ihre Fragen rund um's Thema BAföG stellen.
In Emden gibt es bereits eine persönliche BAföG-Beratung vor Ort, diese wird nun noch einmal erweitert. Statt lediglich zweiwöchentlich findet der Beratungstermin in Emden nun jede Woche statt, und zwar ebenfalls dienstags von 9.00–12.00 Uhr sowie von 12.30–15.00 Uhr.
Eine vorherige Anmeldung zur Sprechzeit über unser Buchungsportal ist für die Beratungen in Emden und Wilhelmshaven nicht erforderlich.
- Details
Bundesweit einheitliche Antragstellung - Umstellung auf "BAföG Digital"
Ab Montag, 26. Juli 2021 können Studierende Ihren BAföG-Antrag über das bundesweit einheitliche Portal BAföG Digital stellen. Damit löst "BAföG Digital" den niedersächsischen Antragsassistenten "BAföG Online" ab. Bei Anträgen, die bis zum 25. Juli 2021 über das "BAföG Online"-Portal gestellt wurden, besteht bis Ende November 2021 die Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen oder eine Statusabfrage durchzuführen. Neue Anträge können nach dem 25. Juli nicht mehr über "BAföG Online" gestellt werden.
Zum Hintergrund der Umstellung
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Bund und Länder gemeinsam den Online-Antragsassistenten „BAföG Digital“ entwickelt. Er löst die bislang unterschiedlichen digitalen Angebote zur BAföG-Antragstellung ab und vereinheitlicht das Verfahren bundesweit. Ende 2020 ist eine Pilotphase zum Antragsassistenten in Sachsen-Anhalt, Hessen, Berlin, Nordrhein Westfalen und Rheinland-Pfalz angelaufen. 2021 kommen nun nach und nach weiter Bundesländer hinzu.
- Details
Seit wenigen Tagen ist es offiziell: Das angekündigte dritte Corona-Semester ist in Niedersachsen in Kraft getreten und verlängert den Anspruch auf Förderung nach dem BAföG. Studierende, deren Förderungshöchstdauer am Ende des WiSe 2019/20 noch nicht abgelaufen war, erhalten die Verlängerung der Corona-Semester, sofern sie im SoSe 2020, WiSe 20/21, SoSe 2021 noch immatrikuliert waren.
Auch die Pflicht zur Vorlage des Leistungsnachweises verschiebt sich entsprechend der Berücksichtigung der Corona-Semester als Nullsemester zeitlich nach hinten.
Sollten Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und sind unsicher, ob auch Ihre Förderungshöchstdauer sich weiter verlängert, stellen Sie vorsorglich einen weiteren Förderungsantrag.
Das BAföG-Amt prüft in jedem Einzelfall die Verlängerung der Regelstudienzeit im Hinblick auf die Corona-Semester.
- Details
- Details
Die Regelstudienzeit für Studierende an niedersächsischen Hochschulen wurde für die Corona-Semester (SoSe 20, WiSe20/21 und SoSe21) um ein weiteres Semester erhöht. Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch!
Stellen Sie so schnell wie möglich Ihren BAföG-Antrag!
Studierende an niedersächischen Hochschulen bekommen nun, nach Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), ein weiteres Semester zur Regelstudienzeit, sofern sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 20/21 und/oder Sommersemester 2021 studiert haben und nicht beurlaubt waren. Damit sollen die durch die Corona-Pandemie entstandenen Nachteile im Studium ausgeglichen werden.
Längere Regelstudienzeit = verlängerter BAföG-Anspruch
Die gesetzliche Regelung wirkt sich auch auf den BAföG-Anspruch aus: Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten hatten, haben demnach die Möglichkeit einen Folgeantrag zu stellen.
Beispiel: Regelstudienzeit endet im SoSe2020 + ein weiteres Semester durch die Änderung des NHG = Regelstudienzeit endet im Wintersemester 20/21
Achtung: BAföG wird erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt und nicht rückwirkend für ein ganzes Semester. Sollten Sie durch die Änderung einen Anspruch auf Förderung haben, stellen Sie den Antrag noch in diesem Monat. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch formlos, aber schriftlich mit Unterschrift, erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke können dann nachgereicht werden.
Anders sieht es bei Studierenden aus, deren Regelstudienzeit zum Ende des Wintersemester 19/20 endete. Sie sind von der Besserstellung nicht betroffen. Aber auch hier gab und gibt es die Möglichkeit die Förderung zu verlängern. Dazu ist beim BAföG-Amt nachzuweisen, dass sich das Studium in Folge der Pandemie verlängert hat. So wurde bislang auch schon verfahren.
- Details
Wer einen Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende gestellt hat oder dies noch tun wird, braucht sich keine Sorgen zu machen: Wir sind laufend dabei die Anträge auf Überbrückungshilfe zu bearbeiten, auch während des Lockdowns. Jedoch brauchen auch unsere Kolleg*innen zwischen den Feiertagen eine kleine Pause. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt daher bis kurz vor Heiligabend und wird Anfang Januar wieder starten.
Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld und von Fragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
- Details
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Zudem wurde die Zinsfreiheit des KfW-Studienkredites erweitert und endet nun zum Jahresende 2021.
- Details
Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.
Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.
Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.
- Details
Seit dem 16. Juni können Studierende einen Antrag auf sogenannte Überbrückungshilfe stellen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für Studierende, die sich in pandemiebedingter finanzieller Notlage befinden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dafür ein zentrales Portal (www.überbrückungshilfe-studierende.de/) eingerichtet, über das die Anträge gestellt werden können. Die dort bundesweit eingehenden Anträge sollen anschließend von den Studenten- und Studierendenwerken vor Ort bearbeitet werden.
Dies ist bislang aus technischen und organisatorischen Gründen leider noch nicht möglich. Nach dem aktuellen Planungsstand kann am 29. Juni 2020 mit der Bearbeitung der für Juni eingereichten Anträge und anschließend der Auszahlung begonnen werden. Bis Ende dieser Woche laufen dazu interne Schulungen, so dass unsere Mitarbeiter*innen schnellst- und bestmöglich mit der Antragsbearbeitung starten können, sobald die technischen Möglichkeiten dazu gegeben sind. Wir bitten alle Antragssteller*innen bis dahin noch um etwas Geduld.
Wer für den Juni noch einen Antrag stellen möchte, kann dies noch bis zum 30. Juni 2020 tun. Eine Antragsstellung für Juli ist ab Dienstag, 01. Juli 2020, möglich. Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragsstellung sind hier auf unserer Homepage zu finden.
- Details
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, unter folgender Adresse online beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.