Auch das laufende Wintersemester 2021/22 wird vom Land Niedersachsen nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Studierenden aus den pandemiebedingten Einschränkungen ihres Studiums seit mittlerweile vier Semestern zu starke Nachteile entstehen.
In Bezug auf das BAföG ergeben sich dadurch zwei wichtige Vorteile:
Erstens verlängert sich die Förderungshöchstdauer, also der Zeitraum, für den man maximal BAföG bekommen kann, um bis zu vier Semester.
Zweitens verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem der Leistungsnachweis erbracht werden muss, um weiterhin BAföG zu beziehen. Normalerweise steht dies nach dem 4. Semester an, nun bleiben bis zu vier Semester mehr Zeit - wenn man in allen als Corona-Nullsemester geltenden Semestern immatrikuliert war.
4. Corona-Nullsemester beschlossen
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