Bei der Bedarfsermittlung des BAföGs gibt es für Studierende, die "zu Hause" wohnen, nur wenig Geld für Mietkosten. Ist der Elternhaushalt auch nicht sonderlich betucht, so dass Arbeitslosengeld II in Frage kommt oder sogar beantragt wurde, fehlt oftmals Geld für den Mietanteil des Studierenden. Für diese Fallgestaltung gibt es eine Sondervorschrift im 2. Sozialgesetzbuch, um die Mietkosten vom Jobcenter aufstocken zu lassen (Beispieldarstellung).

     
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