Für alle, die bereits vor dem 1. September 2019 BAföG erhalten haben, gilt noch die alte Rückzahlungsregelung. Der wichtigste Unterschied: Nach dem alten Gesetz erlischt die Rückzahlungspflicht erst nach 30 Jahren anstatt nach 20. Für einen Übergangszeitraum besteht für (derzeitige und ehemalige) BAföG-Empfänger*innen nun die Möglichkeit, aus dem alten Modell ins neue zu wechseln. Die Frist dafür läuft am 29. Februar 2020 ab. Näheres finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.

     
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