Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Zudem wurde die Zinsfreiheit des KfW-Studienkredites erweitert und endet nun zum Jahresende 2021. 

Flowchart Ü Hilfe II deutsch final

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe finden Sie in unserem FAQ.

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
 
Servicezeiten der Hotline:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
     
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