Beim BAföG wird es zum Wintersemester 2024/25 wesentliche Verbesserungen geben. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der jüngsten Reform im Überblick:
Anhebung des BAföG-Satzes auf bis zu 992 €
Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Sätze im Überblick:
bei den Eltern wohnend | eigene Wohnung | |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 | 475 |
Bedarf zur Unterkunft | 59 | 380 |
Zuschuss für Krankenversicherung | 102 | 102 |
Zuschuss für Pflegeversicherung | 35 | 35 |
maximale Förderung | 671 | 992 |
zusätzliches "Flexi-Semester" für alle
Grundsätzlich ist die Dauer des BAföG-Bezugs an die Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang gekoppelt. Nun gibt es aber ein "Flexi-Semester" obendrauf: Studierende können ohne Angabe von Gründen ein weiteres Semester lang BAföG beziehen, und zwar entweder in ihrem Bachelor oder in ihrem Masterstudium. Die bereits bisher möglichen Verlängerungsgründe wie Krankheit oder Kindererziehungszeiten bleiben davon unberührt.
Einführung der "Studienstarthilfe": 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss
Vor oder ganz zu Beginn des Erststudiums können Studierende unter 25 Jahren die sogenannte Studienstarthilfe beantragen. Dies ist ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, der Ihnen helfen soll, einmalige Kosten zu tragen, die zu Studienbeginn anfallen. Voraussetzung ist der Bezug von bestimmten Sozialleistungen im Monat vor Studienbeginn. Der Antrag kann ausschließlich online über bafoeg-digital gestellt werden.
Fachrichtungswechsel ist länger möglich
Bis zum Ende des 4. Fachsemesters können BAföG-Empfänger*innen sich nun umentscheiden und ein anderes Studium aufnehmen, wenn ihr zunächst gewähltes Fach ihnen doch nicht liegt. Das neue Studium wird dann trotzdem voll gefördert.
Anhebung der Zuverdienstgrenze auf den künftigen Minijob-Betrag
Bis zu 556 Euro pro Monat (= Minijob-Grenze ab Januar 2025) können durch Nebenjobs hinzuverdient werden, ohne dass dies auf das BAföG angerechnet wird. Für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten entspricht das einen Zuverdienst von 6.672 Euro brutto.
Elternfreibeträge steigen um 5,25%
Die Grenze beim Elterneinkommen, oberhalb derer kein Anspruch auf BAföG mehr besteht, steigt um gut 5%. Damit erhalten mehr Studierende einen Anspruch auf die Förderung.
Und das bleibt gleich:
Maximal 10.010 Euro zurückzahlen
Wer den neuen Höchstsatz von 992 Euro pro Monat erhält, bekommt für ein Studium von 10 Semestern (BA und anschließender MA) BAföG in Höhe von über 59.500 Euro! Nichtsdestotrotz bleibt es bei der Obergrenze für Rückzahlungen von 10.010 Euro. Es gilt also mehr denn je: BAföG lohnt sich!
Altersgrenze bei 45 Jahren
Wer zu Beginn des Bachelor- oder Masterstudiums unter 45 ist, hat Anspruch auf BAföG.
Vermögensfreibetrag von 15.000 bzw. 45.000 Euro
Studierende bis zum 30. Lebensjahr dürfen 15.000 Euro auf der hohen Kante haben, bei Studierenden zwischen 30 und 45 Jahren verhindert erst ein Vermögen über 45.000 Euro den BAföG-Bezug. Hinzu kommen ggf. noch weitere Freibeträge für eine*n Ehe-/Lebenspartner*in sowie eigene Kinder.
Unser BAföG-Team berät Sie gern bei allen Fragen zur Ausbildungsförderung. Wir sind für Sie in Oldenburg, Wilhelmshaven und Emden vor Ort und auch telefonisch sowie per Online-Beratung erreichbar. Sprechen Sie uns an!