Die Regelstudienzeit für Studierende an niedersächsischen Hochschulen wurde für die Corona-Semester (SoSe 20, WiSe20/21 und SoSe21) um ein weiteres Semester erhöht. Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch!

Stellen Sie so schnell wie möglich Ihren BAföG-Antrag!

Studierende an niedersächischen Hochschulen bekommen nun, nach Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), ein weiteres Semester zur Regelstudienzeit, sofern sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 20/21 und/oder Sommersemester 2021 studiert haben und nicht beurlaubt waren. Damit sollen die durch die Corona-Pandemie entstandenen Nachteile im Studium ausgeglichen werden.

Längere Regelstudienzeit = verlängerter BAföG-Anspruch

Die gesetzliche Regelung wirkt sich auch auf den BAföG-Anspruch aus: Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten hatten, haben demnach die Möglichkeit einen Folgeantrag zu stellen. 

Beispiel: Regelstudienzeit endet im SoSe2020 + ein weiteres Semester durch die Änderung des NHG = Regelstudienzeit endet im Wintersemester 20/21

Achtung: BAföG wird erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt und nicht rückwirkend für ein ganzes Semester. Sollten Sie durch die Änderung einen Anspruch auf Förderung haben, stellen Sie den Antrag noch in diesem Monat. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch formlos, aber schriftlich mit Unterschrift, erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke können dann nachgereicht werden.

Anders sieht es bei Studierenden aus, deren Regelstudienzeit zum Ende des Wintersemester 19/20 endete. Sie sind von der Besserstellung nicht betroffen. Aber auch hier gab und gibt es die Möglichkeit die Förderung zu verlängern. Dazu ist beim BAföG-Amt nachzuweisen, dass sich das Studium in Folge der Pandemie verlängert hat. So wurde bislang auch schon verfahren.

 

     
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