Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Stand 4.11.2011)

Die Bundesregierung hat sich seit einiger Zeit mit einer Reform der Einkommenssteuergesetzgebung beschäftigt. Neben einer Anhebung des Pauschbetrags für Werbungskosten von 920 € auf 1000 € sind viele andere Modifikationen geplant, die unter der Rubrik "Steuervereinfachung" beworben werden. "Nebenbei" soll auch das Kindergeld entrümpelt werden:

Kindergeld in Zukunft ohne Anrechnung von Kindeseinkommen!

Das Einkommen der Kinder, für welche Kindergeld bezogen wird, soll ab 2012 in der Kindergeldsystematik zumindest in der Erstausbildung keine Rolle mehr spielen. Hierfür soll die Formulierung des § 32 EStG abgewandelt werden.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde am 13.4.2011 im Finanzausschuss des Bundestags verhandelt. Nachdem der Bundesrat den daraus resultierenden Bundestagsbeschluss zunächst abgelehnt hat und der Vermittlungsausschuss darüber verhandelt hat, wurde ein überarbeiteter Entwurf in der Sitzung am 21.09.2011 mit einer letzten Änderung als Kompromissvorschlag verabschiedet.

Am 4.11.2011 erfolgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der Wegfall der Einkommensanrechnung beim Kindergeld in Erstausbildungen gilt damit ab Kalenderjahr 2012.

     
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